Bildungsurlaub
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle Interessierten, auch wenn sie nicht oder nicht mehr im Berufsleben stehen. Was müssen Sie wissen, wenn Sie Bildungsurlaub beanspruchen? Seit Januar 1991 gilt das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG).
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz in Niedersachsen haben. Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Auszubildende.
Während des Bildungsurlaubs wird Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber weiter bezahlt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs ist jedoch, dass das Beschäftigungsverhältnis seit 6 Monaten besteht.
Der Anspruch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub umfasst normalerweise fünf Arbeitstage innerhalb eines laufenden Kalenderjahres.
Welchem Zweck dient der Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub dient der Weiterbildung im Sinne des § 1 des Erwachsenenbildungsgesetzes.
Jede/r Teilnehmer/in entscheidet selbst, in welcher Hinsicht sie ihre bzw. er seine Kenntnisse erweitern will.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Kalenderjahres kann gemeinsam mit dem Bildungsurlaubsanspruch des laufenden Kalenderjahres für einen zusammenhängenden Zeitraum geltend gemacht werden.
Dieselbe Möglichkeit besteht mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers für die nicht ausgeschöpften Bildungsurlaubsansprüche der vorangegangenen drei Kalenderjahre, die Zustimmung ist auf Verlangen schriftlich zu erklären.
Anmeldebestätigung
Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Bildungsurlaub in Anspruch genommen wird.
Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung, mit der gleichzeitig die Anerkennung der Veranstaltung bescheinigt wird.
Mit dieser Bestätigung teilen Sie spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie Bildungsurlaub nehmen wollen.
Teilnahmebestätigung
Zum Schluss eines Bildungsurlaubsseminars erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie bitte dem Arbeitgeber vorlegen.
Nutzen Sie Ihr Recht auf Bildungsurlaub!
Nehmen Sie an Bildungsurlaubsseminaren teil! Hier wird Sie niemand prüfen oder benoten, denn Lernen im Bildungsurlaub soll Spaß machen.
Hier können Sie mit anderen Arbeitnehmern/innen Erfahrungen austauschen und in Veranstaltungsformen weiter lernen, die Erwachsenen angemessen sind.
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