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BAföG - Schüler/-innen und Studierende 

Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Ausbildungsförderung erhalten neben Deutschen auch Ausländer/innen. Die konkreten Voraussetzungen für eine Gleichstellung hängen von ihrem jeweiligen Status ab. Eine weitere persönliche Voraussetzung für den Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist in der Regel ein Höchstalter von 29 Jahren, bei der überwiegenden Anzahl der Masterstudiengänge ein Höchstalter von 34 Jahren.

Studierende erhalten bei nachgewiesenem Bedarf ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, Förderung in Form eines Zuschusses (50 %) und eines zinslosen Darlehens (50 %).
Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das zinslose Staatsdarlehen wird später in niedrigen Raten zurückgezahlt, wobei niemand, egal wie hoch die Ausbildungsförderung insgesamt war, mehr als 10.000 Euro Staatsdarlehen zurückzahlen muss.

Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen des Studierenden und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab. Soweit im Gesetz festgelegte Freibeträge überstiegen werden, wird dies auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend.
Bei Verzögerung der Aufnahme oder der Durchführung des Studiums sowie dem Wechsel von Studiengängen sollte unbedingt das zuständige Studentenwerk konsultiert werden.
In Niedersachsen wird die Ausbildung an Berufsakademien nicht gefördert.
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.

Die Zuständigkeit liegt bei den Studentenwerken.

Das bedeutet, dass für Studierende das Studentenwerk der Hochschule zuständig ist, an welcher der Studierende immatrikuliert ist. In Niedersachsen gibt es Studentenwerke in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück.

Für Auszubildende in schulischer Ausbildung ab Klasse 10 für allgemein bildende Schulen sowie in berufsqualifizierender schulischer Ausbildung.

Ansprechpartner:

Stadt Salzgitter
BAföG-Stelle
Telefon 05341/839-3288
3. OG, Raum 304, im Rathaus
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter-Lebenstedt

Für Studierende der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften in Calbecht:

Die bekannteste Finanzierungsmöglichkeit bietet Ihnen das Studentenwerk Braunschweig mit der BAföG-Förderung. BAföG wird einkommensabhängig zur Lebensunterhaltung als Darlehen gewährt.

Zukünftige Studierende der  Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften berät die Außenstelle des BAföG-Amtes in Wolfenbüttel, Am Exer 23, Tel. 05331 / 9081-0. Nähere Informationen und einen BAföG-Rechner sind auch auf der Internet-Seite http://rzv097.rz.-tu-bs.de/wolfenbuettel/bafoeg.php erhältlich. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt erst nach Beendigung des Studiums.

Adresse

Fachdienst Soziales
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter


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