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Salzgitter

Fortführung der Unterbringung/Hilfe für junge volljährige als Pflegkinder, Begleitung

* Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige Begleitung
* Junge Volljährige als Pflegekinder
* Zuständige Stelle: Jugendamt

Beschreibung

Beschreibung

Die Ziele einer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege werden nicht kurzfristig erreicht. Wenn ein Pflegekind 18 Jahre alt wird, kann eine Hilfe fortgeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass erreichte Fortschritte in der Entwicklung des jungen Volljährigen nicht gefährdet werden. Junge Volljährige erhalten Hilfen, solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensweise nicht ermöglicht.

Bei der Fortführung der Hilfe wird das bisherige Angebot fortgesetzt.

Die Fortführung der Hilfe muss vor dem 18. Geburtstag beantragt werden. Sie kann bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bewilligt werden. In Ausnahmefällen kann sie auch darüber hinaus bewilligt werden.

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