Inhalt anspringen

Salzgitter

Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen

* Verbleiben eines Kindes bei Pflegeperson – Begleitung
* Pflegepersonen werden während der Pflege eines Kindes durch den Pflegekinderdienst unterstützt.
* Wenn (vor Gericht) der dauerhafte Verbleib bei den Pflegepersonen festgestellt werden soll, unterstützt der Pflegekinderdienst die Pflegepersonen auch in diesem Verfahren.
* Zuständig: Jugendamt

Beschreibung

Beschreibung

Wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen, kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde oder unter bestimmten Voraussetzungen auf Dauer.

Auf diesem Weg können die Pflegepersonen unterstützt werden.

Erläuterungen und Hinweise