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Salzgitter

Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen

* Leistungen der Krankenhilfe – Zuzahlungen und Eigenanteile Versorgung
* Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen
* Zuständig: Jugendamt

Beschreibung

Beschreibung

Gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Arznei, Verband- und Hilfsmitteln befreit (Ausnahme Fahrtkosten).

Darüber hinaus gehende Zuzahlungen und Eigenanteile bei Leistungen der Krankenhilfe bzw. –versicherung von Pflegekindern in Vollzeitpflege werden grundsätzlich vom öffentlichen Jugendhilfeträger übernommen.

Es können jedoch nicht für alle medizinischen Leistungen die Kosten übernommen werden. Bestimmte Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft vor allem Maßnahmen, die medizinisch nicht erforderlich sind oder eher kosmetische Gesichtspunkte erfüllen. Solche Maßnahmen fallen nicht unter die Krankenhilfe.

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