- Wir trennen uns – Wie geht es weiter?
- Ich brauche Beratung zu den Themen Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Wie viel Unterhalt steht meinem Kind zu?
- Wie viel Unterhalt steht mir zu?
- Wie kann ich Unterhaltsvorschuss beantragen?
- Was ist der Kurs „Kinder im Blick“ (KIB - Kurs) und wann findet er statt?
- Wie kann ich mein Kind nach einer Trennung unterstützen
- Das Gericht hat uns empfohlen, die Beratungsstelle aufzusuchen - wie geht es weiter?
Wir trennen uns – Wie geht es weiter?
Eine Trennung stellt für Eltern und Kinder eine große Herausforderung dar. Sie kostet Kraft, Zeit und Nerven und bisher alltägliche Dinge müssen neu geordnet werden. Das ist nicht immer einfach. Deshalb gibt es eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten in Form von persönlicher Beratung, online Beratung, Kursen, Vorträgen und Podcasts für Eltern und Kinder.
- Hier finden Sie Unterstützung durch persönliche Beratung als Mutter, Vater oder gemeinsam als Eltern: Vor, während und nach einer Trennung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zum Thema Trennung/ Scheidung mit Bereich für Kinder & Jugendliche sowie kostenlose Onlinetrainings für Eltern und Kinder von 11-17 Jahren (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) – Möglichkeiten für eine Onlineberatung, Austausch im Forum, Podcasts und Vorträge zu verschiedenen Themen (Öffnet in einem neuen Tab)
Ort
Beratungsstelle in Salzgitter Lebenstedt
Thiestr. 24
38226 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Anmeldezeit:
Montag bis Mittwoch 9.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
- 05341 8393491
- 05341 8394922
- erziehungsberatungstadt.salzgitterde
Ort
Beratungsstelle in Salzgitter Bad
Marktplatz 11
38259 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Anmeldezeit:
Montag bis Mittwoch 9.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
- 05341 8392036
- 05341 8392051
- erziehungsberatungstadt.salzgitterde
Beratung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst
Mütter und Väter haben Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Das Zusammenleben soll gefördert und Krisen der Familie bewältigt werden (§ 17 SGB VIII).
Das Jugendamt berät und unterstützt die Beteiligten bezüglich der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII).
Ort
Sozialpädagogische Dienste
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Joachim-Campe-Straße 9-11
38226 Salzgitter
Kontakt
Ich brauche Beratung zu den Themen Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen (§17 Abs. 1 SGB VIII).
Auch Mütter oder Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung (§18 Abs. 1 SGB VIII).
Wenden Sie sich bei aufkommenden Fragen an den Allgemeinen Sozialen Dienst.
Ort
Sozialpädagogische Dienste
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Joachim-Campe-Str. 9-11
38226 Salzgitter
Kontakt
Wie viel Unterhalt steht meinem Kind zu?
Der Unterhaltsanspruch eines Kindes, das nur mit dem betreuenden Elternteil zusammenlebt, wird regelmäßig anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Sie hat keinen Gesetzescharakter, wird aber von Rechtsanwälten und Gerichten sowie Jugendämtern gleichermaßen als anerkannte Berechnungsgrundlage genutzt.
Kontakt
Wie viel Unterhalt steht mir zu?
Wenn sich ein unverheirateter Elternteil um die Betreuung eines Kindes allein kümmert steht diesem betreuenden Elternteil grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ein sog. Betreuungsunterhalt zu. Der Betreuungsunterhalt orientiert sich i.d.R. an der Differenz zwischen dem Einkommen vor und nach Geburt der Mutter, sowie der individuellen Leistungsfähigkeit des Vaters. Beratung und Unterstützung erhalten Sie bei dem Team Beistandschaften.
Kontakt
Wie kann ich Unterhaltsvorschuss beantragen?
Um Unterhaltsvorschussleistungen beantragen zu können, müssen Sie das entsprechende Antragsformular ausfüllen und zusammen mit einigen notwendigen Unterlagen bei der Unterhaltsvorschussstelle einreichen. Alle Unterlagen sowie die Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der Website der Stadt Salzgitter.
Sie können die Antragsunterlagen mit der Post oder per Email übersenden. Sie können die Sachbearbeiter*innen der Unterhaltsvorschussstelle während der Sprechzeiten telefonisch erreichen, ansonsten jederzeit per Email.
Ort
Unterhaltsvorschuss
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Was ist der Kurs „Kinder im Blick“ (KIB - Kurs) und wann findet er statt?
Wie kann ich mein Kind nach einer Trennung unterstützen
Auch für Kinder und Jugendliche ist es nicht leicht, wenn sich die Eltern trennen. Deshalb bieten wir für Kinder von 8 bis 12 Jahren ein Gruppenangebot an, bei dem diese die Gelegenheit haben, sich mit ihrer neuen Lebenssituation auseinanderzusetzen und zu erfahren, dass es anderen Kindern genauso geht. Anmeldungen werden laufend entgegengenommen.
Für Jugendliche gibt es bei uns die Möglichkeit, vertrauliche Beratungsgespräche wahrzunehmen.
Das Gericht hat uns empfohlen, die Beratungsstelle aufzusuchen - wie geht es weiter?
In manchen Familiengerichtsverfahren wird mit den Eltern vereinbart, gemeinsame Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Salzgitter bietet Ihnen strukturierte Gespräche mit zwei Berater*Innen an, die es möglich machen können, gemeinsame Lösungen im Interesse der Kinder zu finden.