Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen und fördert die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen. Neben der Stadt Salzgitter mit der kommunalen Kinder- und Jugendförderung halten Bildungsträger, Vereine, Jugendverbände, Jugendinitiativen und Migrantenorganisationen als freie Träger Angebote der Jugendarbeit sowie der Beratung und Unterstützung vor. Diese Träger arbeiten gemeinsam mit der städtischen Kinder- und Jugendförderung in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII, um Maßnahmen und Angebote gut aufeinander abzustimmen und bedarfsgerecht planen zu können.
Jugendarbeit soll zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und Partizipation befähigen. Die Wirksamkeit entfaltet sich durch das Prinzip der Freiwilligkeit anknüpfend an den Interessen der jungen Menschen. Im Mittelpunkt steht die außerschulische Jugendbildung – mit internationaler, sportlicher und kultureller Jugendarbeit sowie der politischen Jugend- und Demokratiebildung.