Wer kann sich beraten lassen?
- Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
- Mütter oder Väter, bei denen das Kind lebt
Elterliche Sorge
Die gemeinsame Sorge für Ihr Kind steht beiden Elternteilen zu, wenn sie dieses urkundlich erklären. Diese Beurkundung ist auch vor Geburt des Kindes möglich.
Wird keine Erklärung abgegeben, hat die Mutter Kraft Gesetz das alleinige Sorgerecht.
Die Beurkundung kann beim Jugendamt nach Terminvereinbarung vorgenommen werden.
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten
- die Geburtsurkunde des Kindes soweit diese vorliegt
- Vaterschaftsanerkennung
Negativbescheinigung
Das Jugendamt bescheinigt der Mutter des Kindes auf Anfrage, ob eine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sogenannte Negativbescheinigung).
Für das persönliche Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit. Vereinbaren Sie deshalb unbedingt vorab einen Gesprächstermin.