Wer kann sich beraten lassen?
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
Vater eines Kindes ist rechtlich der Mann,
- der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist oder
- der die Vaterschaft urkundlich anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Die Vaterschaft für das Kind kann vor oder nach der Geburt beim Jugendamt urkundlich anerkannt werden. Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung erforderlich.
Die Beurkundung kann nach Terminvereinbarung beim Jugendamt vorgenommen werden.
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten
- die Geburtsurkunde des Kindes soweit diese vorliegt
Wenn der Vater des Kindes nicht bereit sein sollte, die Vaterschaft freiwillig in Form einer Urkunde anzuerkennen, besteht die Möglichkeit eine Beistandschaft für Ihr minderjähriges Kind einzurichten.