Der Fachdienst BürgerService und Ordnung weist darauf hin, dass bis zum Stichtag 19.01.2024 vorerst nur die Führerscheine von Personen getauscht werden müssen, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden und noch im Besitz eines alten (rosafarbenen oder grauen) Papierführerscheins sind.
Für die nachfolgenden Jahrgänge enden die Fristen gestaffelt in den nachfolgenden Jahren: Übersicht UmtauschdatenPDF-Datei83,30 kB
Der Fachdienst BürgerService und Ordnung bittet um Verständnis, dass es bei zunehmenden Umtauschanträgen zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung sowie der Erreichbarkeit der Führerscheinstelle der Stadt Salzgitter kommen kann. Umso wichtiger ist die rechtzeitige Terminvereinbarung.
Wie mache ich den Führerscheintausch?
Bürgerinnen und Bürger, die ihren Führerschein umtauschen lassen möchten, benötigen einen Termin im Autoservicepark der Stadt Salzgitter.
Buchbar ist dieser Termin über die Internetseite der Stadt Salzgitter (siehe unten „Online-Terminvergabe“) oder telefonisch über die Hotline 05341/839-3000.
Zu dem gebuchten Termin müssen dann folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- gültiges Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- der aktuelle Führerschein
- eine Gebühr in Höhe von 30,40 Euro, da der fertiggestellte Führerschein direkt an die Bürgerinnen und Bürger verschickt wird; ein zweiter Termin zum Abholen entfällt dadurch (Kartenzahlung ist im Autoservicepark möglich)
- Falls der Führerschein nicht in Salzgitter ausgestellt wurde: Abschrift der Führerscheinkarteikarte vor Antragstellung bei der ausstellenden Behörde anfordern und an die Führerscheinstelle der Stadt Salzgitter schicken lassen.
Was ist noch zu machen?
Im Autoservicepark ist ein Antrag auszufüllen.
Dieser kann auch schon vorab auf der Internetseite der Stadt Salzgitter abgerufen werden unter dem Link: https://www.salzgitter.de/rathaus/downloads/asp/downloads-auto/fahrerlaubnis.pdfDOCX-Datei27,99 kB