Was ist ein Sprachheilsprechtag?
Während eines Sprachheilsprechtages wird der Leistungsstand Ihres Kindes in den Bereichen Hören, Sprache und Sehen festgestellt.
Weitere Befunde werden ausgewertet. Das Hören wird orientierend beurteilt.
Die Betroffenen und ihre Sorgeberechtigten werden beraten.
Wie melde ich mein Kind zum Sprachheilsprechtag an?
Terminabsprachen für den Sprechtag zur Hör-, Sprachheil- und Sehberatung erfolgen über die zuständigen Mitarbeiter/innen im Gesundheitsamt.
Kontakt
Welche Unterlagen muss ich zum Sprachheilsprechtag mitbringen?
Für die Planung des Sprechtages benötigen wir vorab folgende Unterlagen von Ihnen:
- aktueller Bericht der Sprachtherapie
- Bericht HNO/ Pädaudiologie
- Kindergartenbericht sowie Entwicklungsberichte, falls vorhanden
- Schulzeugnisse/ ggf. Feststellungsbescheid zu sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
- Bericht der Frühförderstelle, falls vorhanden
- Bericht aus einem Sozialpädiatrischen Zentrum/ SPZ oder Kinder- und Jugendpsychiater/in, falls vorhanden
- den ausgefüllten Anmeldebogen
- die unterschriebene Schweigepflichtentbindung
Gerne können Sie uns diese Unterlagen per Post, Fax oder Email zukommen lassen. Die Schweigepflichtentbindung benötigen wir im Original.
Die Unterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden
http://www.soziales.niedersachsen.de/fachberatung/ (Öffnet in einem neuen Tab)
unter „Aufgaben und Leistungen der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen“, wenn Sie relativ weit nach unten scrollen bei „Unterlagen zur Vorbereitung“
oder
www.soziales.niedersachsen.de/fachberatung/sprechtage/ (Öffnet in einem neuen Tab)
bei „Sprechtage zur Hör-, Sprachheil- und Sehberatung“ relativ am Anfang wiederum bei „Unterlagen zur Vorbereitung“.
Ist die Vorstellung beim Sprachheilsprechtag kostenfrei?
Die Beratung ist kostenlos. Eine ärztliche Verordnung oder Überweisung ist nicht erforderlich.
Was passiert am Sprachheilsprechtag?
Vorrangige Aufgaben sind Diagnostik, Beratung und Hilfeplanung für hör-, sehgeschädigte oder besonders stark sprachauffällige Kinder (§ 35 SGB IX).
Was wird beim Sprachheilsprechtag empfohlen?
Empfehlungen werden zu Therapie und/ oder besonderer Förderung gegeben:
- Besuch von Fachärztinnen/ Fachärzten
- technische Hilfsmittel
- Früherkennung und Frühförderung
- ambulante Sprachtherapie
- begleitende Therapien
- Sprachtherapie in Spezialkliniken, Instituten oder Sprachheilkindergarten
- Die Zusammenfassung der Ergebnisse erfolgt in einem Sprechtagsbericht
Kann mich eine vertraute Person zum Sprachheilsprechtag begleiten?
Ja, gerne kann eine vertraute Person Sie und Ihr Kind zur Untersuchung begleiten.
Können beide Sorgeberechtigte gemeinsam am Sprachheilsprechtag teilnehmen?
Ja, es können selbstverständlich gerne beide sorgeberechtigten Personen an der Untersuchung teilnehmen.
Mein Kind soll in den Sprachheilkindergarten?
Im Auftrag von Sozialhilfeträgern und Krankenkassen werden gemeinsam mit der Ärztin / dem Arzt des Gesundheitsamtes durch die Sprachheilbeauftrage des Landes Niedersachsen die erforderlichen Gutachten erstellt (§ 35 SGB IX). Der Verlauf der Therapie wird beobachtet.
Folgende Möglichkeiten bestehen bezüglich Sprachtherapie in besonderen Kindergärten:
- Sprachheilkindergarten (als teilstationäre Sprachheilbehandlung)
- Hörgeschädigtenkindergarten (als teilstationäre Sprachheilbehandlung)
- Sprachtherapie in Sprachheilzentren (als stationäre Sprachheilbehandlung)
Wo finde ich hierzu weitere Informationen?
Sprechtage zur Hör-, Sprachheil- und Sehberatung (Öffnet in einem neuen Tab) | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de)
Sprech-Tag der Fach-Beratung Hören, Sprache und Sehen (Öffnet in einem neuen Tab) | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de)