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Hier finden Sie Infos zu unseren Beratungs-Angeboten über:
Abtreibung und vertrauliche Geburt.
Vertrauliche Geburt bedeutet:
Sie sind in einer schwierigen Lebens-Situation.
Niemand darf wissen, dass Sie schwanger sind.
Niemand darf wissen, dass Sie ein Kind bekommen.
Wir beraten und unterstützen Sie.
Schwangeren-Konflikt-Beratung
Sie sind schwanger?
Aber Sie wollten nicht schwanger werden.
Sie wissen nicht: will ich das Kind bekommen?
Dann beraten wir Sie über Hilfen und Geld für Schwangere.
Wir helfen, bei der Stiftung „Mutter und Kind“ einen Antrag zu stellen.
Wir beraten über Familien-Planung.
Wir beraten über Verhütung.
Das heißt: wie können Sie ungewollte Schwangerschaften vermeiden.
Wir machen eine Beratung nach Paragraph 218.
Ein Paragraph ist ein Kapitel im Gesetz.
Dieser Paragraph steht im Strafgesetzbuch
Diese Beratung brauchen Sie, wenn Sie das Kind abtreiben wollen.
Beratung zur vertraulichen Geburt nach Paragraph 25 Schwangerschafts-Konflikt-Gesetz
Das Gesetz soll bei Problemen in der Schwangerschaft helfen.
Sie sind schwanger?
Aber Sie wollten nicht schwanger werden.
Sie wollen das Kind nicht abtreiben?
Aber sie wollen oder können das Kind auch nicht behalten.
Dann gibt es die vertrauliche Geburt.
Vertrauliche Geburt bedeutet:
Sie sind in einer schwierigen Lebens-Situation.
Niemand darf wissen, dass Sie schwanger sind.
Niemand darf wissen, dass Sie ein Kind bekommen.
Wir beraten und unterstützen Sie.
Sie bleiben bei der vertraulichen Geburt anonym.
Das heißt: niemand erfährt Ihren Namen.
Aber Sie können das Kind mit richtiger medizinischer Hilfe bekommen.
Wir betreuen und beraten Sie auch nach der Geburt.
Das sind unsere Aufgaben:
Wir machen mit Ihnen eine Erst-Beratung.
Wir beraten Sie über Hilfs-Angebote.
Wir erklären Ihnen die Gesetze zur vertraulichen Geburt.
Wir unterstützen Sie bei der vertraulichen Geburt.
So erreichen Sie uns:
- per E-Mail: SP-DienstStadt.Salzgitterde
- per Telefon: 05341/839-2031