Inhalt anspringen

Salzgitter

Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Abwasserbehandlung des im Trennverfahren erfassten häuslichen Schmutzwassers aus einzelnen oder mehreren Gebäuden mit einem Schmutzwasserzufluss bis 8 m³/Tag. Diese Menge entspricht dem täglich anfallenden Schmutzwasser von etwa 50 Einwohnern.

Gemäß Niedersächsischem Wassergesetz (NWG) kann die Gemeinde für bestimmte Teile des Gemeindegebietes vorschreiben, dass die Nutzungsberechtigten der Grundstücke häusliches Abwasser durch Kleinkläranlagen zu beseitigen haben. Dies gilt nicht für die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms.

Kontakt:

Frau Sabine Heinrich
Fachgebiet Umwelt

Weitere Informationen im Internet:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / Caleb Harper