Dieses soll durch beide Städte gemeinsam entwickelt werden.
Am Freitag, 1. April, haben Markurth und Klingebiel eine gemeinsame Vorlage in die politischen Gremien beider Städte eingebracht mit dem Ziel, die Umsetzbarkeit eines solchen interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes Brauschweig-Salzgitter zu prüfen.
„Zwei Aspekte sind mir besonders wichtig“, betont Oberbürgermeister Klingebiel, „sachorientierte Zusammenarbeit ist eine Frage des Willens und der Überzeugung, hierzu bedarf es weder Reformen noch regionaler Klammern. Wir sehen hier ein großes Entwicklungspotential für ein gemeinsames Gewerbegebiet und hoffen, dass sich diese Erwartung erfüllt.“
„Ich freue mich sehr, dass wir heute diesen Vorschlag für ein gemeinsames Projekt unserer beiden Städte präsentieren können“, sagt Braunschweigs Oberbürgermeister Ulrich Markurth. „Das ist ein schöner Erfolg. Damit setzen wir einen starken regionalen Impuls. Wir hoffen, dass dieses Projekt beispielgebend sein wird für konkrete regionale Zusammenarbeit, bei der benachbarte Kommunen kooperieren, um Synergieeffekte zu nutzen und gemeinsam zu profitieren.“
Der Bereich nördlich der A 39 an der Stadtgrenze zwischen Braunschweig und Salzgitter stellt die nahezu einzige räumliche Möglichkeit dar, in Braunschweig neue Industrieflächen zu schaffen, da zwischen der nächsten Wohnbebauung und einem Industriegebiet aus Immissionsschutzgründen größere Abstände einzuhalten sind. Auch in der Stadt Salzgitter gibt es neben dem Bereich Watenstedt nur wenige Räume, in denen neue Industrieflächen in größerem Umfang entstehen könnten.
Diese bislang nicht bebauten und nicht beplanten Flächen mit einer Größe von insgesamt rund 300 Hektar stellen das größte Flächenpotenzial für gewerbliche/industrielle Nutzung in Braunschweig und in Salzgitter dar. Hiervon entfallen rund 176 Hektar auf das Gebiet der Stadt Salzgitter und ca. 124 Hektar auf das Gebiet der Stadt Braunschweig. Bereits jetzt gibt es eine gewerblich-industrielle Siedlungsachse östlich des Stichkanals Salzgitter: Diese würde durch das gemeinsame Gewerbe- und Industriegebiet sinnvoll nach Norden ergänzt.
Planerische Ausgangslage
Im Regionalplan sind die Flächen als Gewerbe- und Industrieflächen dargestellt. Die Flächennutzungspläne der Städte Salzgitter und Braunschweig stellen im Bereich Stiddien-Beddingen nördlich der Anschlussstelle Salzgitter-Thiede der A 39 gewerbliche Bauflächen dar. Bebauungspläne existieren nicht. Der Rat der Stadt Braunschweig hatte 2005 eine Vorkaufssatzung für den Braunschweiger Teil des potenziellen Gewerbe und Industriegebiets beschlossen mit dem Ziel, den Eigentumsanteil der Stadt zu erhöhen.
Nachfrage und liegenschaftliche Situation
Derzeit verfügt die Stadt Braunschweig bei stetiger Nachfrage über wenig freie Industrieflächen. In Salzgitter besteht eine große Nachfrage nach weiteren Industrieflächen, insbesondere nach solchen, die einen 24-Stunden-Betrieb zulassen.
Die Grundstücksgesellschaft der Stadt Braunschweig hat beträchtliches Grundeigentum im Bereich der in Rede stehenden Flächen auf Braunschweiger Gebiet. Auf dem Gebiet der Stadt Salzgitter ist ein großer Teil der Flächen in städtischem Besitz. Grunderwerb müsste für die weiteren Flächen erfolgen.
Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Anbindung ist mit der A 39, dem Verschiebebahnhof Beddingen, dem Hafen Beddingen sowie dem Güterverkehrszentrum Salzgitter nahezu ideal. Die Fläche ist sinnvoll nur über das Stadtgebiet von Salzgitter an die A 39 anzubinden. Die Erschließung des Braunschweiger Flächenteils ist für sich allein wirtschaftlich nicht zu bewerkstelligen.
Planerische Ersteinschätzung
Die enormen Flächenreserven dieses potenziellen Baugebiets bieten große Chancen, eine breite Nutzungspalette gewerblicher und industrieller Nutzungen zu ermöglichen. Die verkehrliche Anbindungen sowie die liegenschaftlichen Voraussetzungen sind gut. Bei entsprechender Berücksichtigung empfindlicher Bereiche besteht die Chance, naturschutzfachliche Belange wenig zu beeinträchtigen.
Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit
Generell ist eine abgestimmte Vorgehensweise zur Entwicklung eines gemeinsamen statt zweier unabhängiger Gewerbegebiete vorzuziehen. So können Reibungsverluste sowie Flächenkonkurrenzen begrenzt werden. Gemeinsam lassen sich in der Planungsphase besser und kostengünstiger Gutachten bzw. die Gesamtplanung vergeben sowie eine sinnvollere Gesamtordnung der baulichen und sonstigen Nutzungen realisieren. In Anbetracht der Größenordnung des Gebietes wird es konzeptionell sinnvoll sein, unterschiedliche Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen verschiedener Größenordnungen und Branchenzugehörigkeit festzulegen.
Auch in der Realisierungsphase lassen sich Vorteile generieren, sei es beim gemeinsamen Marketing, der verkehrlichen Erschließung, bei der Steuerung der Ansiedlung von Betrieben nach Branchenzugehörigkeit (so genannte Clusterung) und bei der Einrichtung notwendiger Infrastrukturen, die sich in einem großen Gebiet besser finanziell tragen.
Weiteres Vorgehen
Erhalten die beiden Verwaltungen per Grundsatzbeschluss den politischen Auftrag, die Planung aufzunehmen, schlagen die Oberbürgermeister vor, eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Mitgliedern beider Verwaltungen zu gründen. Aufgabe dieser AG ist es, eine Machbarkeitsstudie für das Gebiet vorzulegen mit mindestens folgenden Inhalten:
- Beschreibung der Planungsziele
- Namensfindung und Kommunikation
- Analyse der standörtlichen Rahmenbedingungen und Konkurrenzflächen im näheren und weiteren Umfeld sowie der Nachfragetrends und zielgruppenspezifischen Ansiedlungspotenziale
- Festlegung der Geltungsbereiche für das interkommunale Gewerbe-/Industriegebiet
- Identifizierung notwendiger Gutachten und Planungsumfänge und der daraus resultierenden Kosten
- Organisatorisches Modell für die Planungsphase (Arbeitsgruppe, Lenkungsgruppe, Vergabe von Gutachten, Erstellung von Berichten, Öffentlichkeitsarbeit, Aufteilung der Planungskosten)
- Bewertung von Planungsalternativen
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Zeitplanung und Kostenplanung gemäß Phasenmodell; Phase I: Machbarkeit und Planreife, II: Ankauf der Grundstücke, III: Erschließung, IV: Vermarktung und Verkauf.
Die Vorlage geht mit dem heutigen Tag in den politischen Gremienlauf beider Städte, beginnend in Braunschweig am 7. April mit dem Stadtbezirksrat Timmerlah-Geitelde-Stiddien. Der Braunschweiger Rat entscheidet am 3. Mai. Im Bereich der Stadt Salzgitter befasst sich zunächst der Ortsrat der Ortschaft Nordost am 21. April. Die Entscheidung trifft der Rat der Stadt Salzgitter am 25. Mai.
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