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Salzgitter

Gewerbegebiet zwischen Braunschweig und Salzgitter

Die Oberbürgermeister von Braunschweig und Salzgitter, Ulrich Markurth und Frank Klingebiel, möchten im Bereich nördlich der A39 an der Stadtgrenze zwischen Braunschweig und Salzgitter ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet schaffen.

Frank Klingebiel (links) und Ulrich Markurth.

Dieses soll durch beide Städte gemeinsam entwickelt werden. 

Am Freitag, 1. April, haben Markurth und Klingebiel eine gemeinsame Vorlage in die politischen Gremien beider Städte eingebracht mit dem Ziel, die Umsetzbarkeit eines solchen interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes Brauschweig-Salzgitter zu prüfen. 

„Zwei Aspekte sind mir besonders wichtig“, betont Oberbürgermeister Klingebiel, „sachorientierte Zusammenarbeit ist eine Frage des Willens und der Überzeugung, hierzu bedarf es weder Reformen noch regionaler Klammern. Wir sehen hier ein großes Entwicklungspotential für ein gemeinsames Gewerbegebiet und hoffen, dass sich diese Erwartung erfüllt.“

„Ich freue mich sehr, dass wir heute diesen Vorschlag für ein gemeinsames Projekt unserer beiden Städte präsentieren können“, sagt Braunschweigs Oberbürgermeister Ulrich Markurth. „Das ist ein schöner Erfolg. Damit setzen wir einen starken regionalen Impuls. Wir hoffen, dass dieses Projekt beispielgebend sein wird für konkrete regionale Zusammenarbeit, bei der benachbarte Kommunen kooperieren, um Synergieeffekte zu nutzen und gemeinsam zu profitieren.“

Lageplan des zukünftigen Gewerbe- und Industriegebiets.

Der Bereich nördlich der A 39 an der Stadtgrenze zwischen Braunschweig und Salzgitter stellt die nahezu einzige räumliche Möglichkeit dar, in Braun­schweig neue Industrieflächen zu schaffen, da zwischen der nächsten Wohnbebauung und einem Industriegebiet aus Immissionsschutzgründen größere Abstände einzuhalten sind. Auch in der Stadt Salzgitter gibt es neben dem Bereich Watenstedt nur wenige Räume, in denen neue Industrieflächen in größerem Umfang entstehen könnten.

Diese bislang nicht bebauten und nicht beplanten Flächen mit einer Größe von ins­gesamt rund 300 Hektar stellen das größte Flächenpotenzial für gewerbliche/industrielle Nutzung in Braunschweig und in Salzgitter dar. Hiervon entfallen rund 176 Hektar auf das Gebiet der Stadt Salzgitter und ca. 124 Hektar auf das Gebiet der Stadt Braunschweig. Bereits jetzt gibt es eine gewerblich-industrielle Sied­lungsachse östlich des Stichkanals Salzgitter: Diese würde durch das gemeinsame Gewerbe- und Industriegebiet sinnvoll nach Norden ergänzt.

Planerische Ausgangslage

Im Regionalplan sind die Flächen als Gewerbe- und Industrieflächen dargestellt. Die Flächennutzungspläne der Städte Salzgitter und Braunschweig stellen im Bereich Stid­dien-Beddingen nördlich der Anschlussstelle Salzgitter-Thiede der A 39 gewerbliche Bau­flächen dar. Bebauungspläne existieren nicht. Der Rat der Stadt Braunschweig hatte 2005 eine Vorkaufssatzung für den Braunschweiger Teil des potenziellen Gewerbe und Industriegebiets beschlossen mit dem Ziel, den Eigentumsanteil der Stadt zu erhöhen.

Nachfrage und liegenschaftliche Situation

Derzeit verfügt die Stadt Braunschweig bei stetiger Nach­frage über wenig freie Industrieflächen. In Salzgitter besteht eine große Nachfrage nach weiteren Industrieflächen, insbesondere nach solchen, die einen 24-Stunden-Betrieb zulassen.

Die Grundstücksgesell­schaft der Stadt Braunschweig hat beträchtliches Grundeigentum im Bereich der in Rede stehenden Flächen auf Braunschweiger Gebiet. Auf dem Gebiet der Stadt Salzgitter ist ein großer Teil der Flächen in städtischem Besitz. Grunderwerb müsste für die weiteren Flächen erfolgen.

Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Anbindung ist mit der A 39, dem Verschiebebahnhof Beddingen, dem Hafen Beddingen sowie dem Güterverkehrszentrum Salzgitter nahezu ideal. Die Fläche ist sinnvoll nur über das Stadtgebiet von Salzgitter an die A 39 anzubinden. Die Erschließung des Braunschweiger Flächen­teils ist für sich allein wirtschaftlich nicht zu bewerkstelligen.

Planerische Ersteinschätzung

Die enormen Flächenreserven dieses potenziellen Baugebiets bieten große Chancen, eine breite Nutzungspalette gewerblicher und industrieller Nutzungen zu ermöglichen. Die verkehrliche Anbindungen sowie die liegenschaftlichen Voraussetzungen sind gut. Bei entsprechender Berücksichtigung empfindlicher Bereiche besteht die Chance, natur­schutz­fachliche Belange wenig zu beeinträchtigen.

Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit

Generell ist eine abgestimmte Vorgehensweise zur Entwicklung eines gemeinsamen statt zweier unabhängiger Gewerbegebiete vorzuziehen. So können Reibungsverluste sowie Flä­chen­konkurrenzen begrenzt werden. Gemeinsam lassen sich in der Planungsphase besser und kostengünstiger Gutachten bzw. die Gesamtplanung ver­geben sowie eine sinnvollere Ge­samtordnung der baulichen und sonstigen Nutzungen realisieren. In Anbetracht der Grö­ßen­ordnung des Gebietes wird es konzeptionell sinn­voll sein, unterschiedliche Bereiche für ge­werbliche und industrielle Nutzungen ver­schiedener Größenordnungen und Branchenzu­gehö­rigkeit festzulegen.

Auch in der Realisierungsphase lassen sich Vorteile generieren, sei es beim gemein­samen Marketing, der verkehrlichen Erschließung, bei der Steuerung der Ansiedlung von Betrieben nach Branchenzugehörigkeit (so genannte Clusterung) und bei der Einrichtung not­wendiger Infrastrukturen, die sich in einem großen Gebiet besser finanziell tragen.

Weiteres Vorgehen

Erhalten die beiden Verwaltungen per Grundsatzbeschluss den politischen Auftrag, die Planung aufzunehmen, schlagen die Oberbürgermeister vor, eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Mitgliedern beider Verwaltun­gen zu gründen. Aufgabe dieser AG ist es, eine Machbarkeitsstudie für das Gebiet vorzulegen mit mindestens folgenden Inhalten: 

  • Beschreibung der Planungsziele
  • Namensfindung und Kommunikation
  • Analyse der standörtlichen Rahmenbedingungen und Konkurrenzflächen im näheren und weiteren Umfeld sowie der Nachfragetrends und zielgruppen­spezifischen Ansiedlungspotenziale
  • Festlegung der Geltungsbereiche für das interkommunale Gewerbe-/Industriegebiet
  • Identifizierung notwendiger Gutachten und Planungsumfänge und der daraus resultie­renden Kosten
  • Organisatorisches Modell für die Planungsphase (Arbeitsgruppe, Lenkungs­gruppe, Vergabe von Gutachten, Erstellung von Berichten, Öffentlich­keitsarbeit, Aufteilung der Planungskosten)
  • Bewertung von Planungsalternativen
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Zeitplanung und Kostenplanung gemäß Phasenmodell; Phase I: Machbarkeit und Planreife, II: Ankauf der Grundstücke, III: Erschließung, IV: Vermarktung und Verkauf.

 

Die Vorlage geht mit dem heutigen Tag in den politischen Gremienlauf beider Städte, beginnend in Braunschweig am 7. April mit dem Stadtbezirksrat Timmerlah-Geitelde-Stiddien. Der Braunschweiger Rat entscheidet am 3. Mai. Im Bereich der Stadt Salzgitter befasst sich zunächst der Ortsrat der Ortschaft Nordost am 21. April. Die Entscheidung trifft der Rat der Stadt Salzgitter am 25. Mai.

Pressekontakte 

Stadt Salzgitter: Simone Kessner, Telefon 05341 / 839-3395,  simone.kessnerstadt.salzgitterde
Stadt Braunschweig: Rainer Keunecke, Telefon 0531 / 470-3773,  pressestellebraunschweigde

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