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Salzgitter

2Gplus-Regel bei der Bäder, Sport und Freizeit GmbH

Ab dem 1. Dezember 2021 gilt für den Zutritt in das Thermalsolbad Salzgitter-Bad, in das Stadtbad Salzgitter-Lebenstedt sowie die Eissporthalle am Salzgittersee die 2Gplus-Regel (bis dahin 2G-Regel).

Dies teilt die Bäder, Sport und Freizeit GmbH (BSF) mit.

Bei einem Besuch sind nach Mitteilung der BSF mitzubringen:
1. Impf- oder Genesenennachweis,
2. eine Bescheinigung über einen negativen PoC-Schnelltest (max. 24h alt) oder einen PCR-Test (max. 48h alt) und
3. Personalausweis. 

Digitale Impfausweise dürfen nicht als Screenshot vorgezeigt werden.

Es herrscht in allen Häusern FFP2/KN95/N95-Maskenpflicht.

Physiotherapie im Thermalsolbad:
Für medizinisch notwendige Behandlungen gilt die 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht.

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