Dies teilt die Bäder, Sport und Freizeit GmbH (BSF) mit.
Bei einem Besuch sind nach Mitteilung der BSF mitzubringen:
1. Impf- oder Genesenennachweis,
2. eine Bescheinigung über einen negativen PoC-Schnelltest (max. 24h alt) oder einen PCR-Test (max. 48h alt) und
3. Personalausweis.
Digitale Impfausweise dürfen nicht als Screenshot vorgezeigt werden.
Es herrscht in allen Häusern FFP2/KN95/N95-Maskenpflicht.
Physiotherapie im Thermalsolbad:
Für medizinisch notwendige Behandlungen gilt die 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht.