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Salzgitter

Team Beistandschaften der Stadt Salzgitter: Kostenlos, unverbindlich und vertraulich beraten lassen

In Salzgitter leben viele alleinerziehende Eltern. Oft haben sie Fragen zum Unterhalt oder zur Klärung der Vaterschaft, mit denen sie sich alleine auseinandersetzen müssen. Hilfe und Ansprechpartner/innen finden diese Eltern beim Team Beistandschaften des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie der Stadt Salzgitter.

„Das Team hilft den Alleinerziehenden kostenlos, unverbindlich und vertraulich in allen Fragen der Vaterschaft, der elterlichen Sorge, in Unterhaltsangelegenheiten und allen dazugehörigen Beurkundungen“, so die Fachdienstleiterin Dr. Roswitha Krum.

So könne man sich zum Beispiel an „die Beistandschaft“ wenden, wenn ein Vater seine Vaterschaft anerkennen oder nicht anerkennen lassen wolle, aber auch wenn ein unverheiratetes Paar den Wunsch habe, für sein bereits geborenes oder noch ungeborenes Kind das gemeinsame Sorgerecht zu übernehmen. Die Mitarbeitenden helfe ebenfalls, wenn ein Kind zum anderen Elternteil wechsele und ab jetzt von ihm betreut werde sowie wenn ein/e junge/r Erwachsene/r mehr zum Thema Ausbildungsunterhalt erfahren wolle.

Wer kann sich beraten lassen?

An das Team können sich werdende Eltern und betreuende Elternteile, bei denen das Kind lebt oder junge Volljährige (bis 21 Jahre) wenden. 

Abstammung des Kindes

Wenn es um die Abstammung des Kindes geht, beraten und unterstützen die Mitarbeitenden Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes. Sie beurkunden Vaterschaftsanerkennungen vor oder nach der Geburt des Kindes, vertreten das Kind vor Gericht, wenn eine freiwillige Anerkennung durch den Vater nicht erfolgt und helfen bei der Klärung der tatsächlichen Abstammung des Kindes, wenn der in der Geburtsurkunde als Vater eingetragene Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist. 

Gemeinsame elterliche Sorge

Paaren, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, hilft das Team bei rechtlichen Fragen zur gemeinsamen elterlichen Sorge. Und die Mitarbeitenden bescheinigen, der nicht mit dem Vater verheirateten Mutter auf Wunsch, ob eine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge fürs Kind vorliegt.

Unterhaltsangelegenheiten

Die Mitarbeitenden beraten und unterstützen den betreuenden Elternteil auch bei der Klärung der Unterhaltsansprüche des Kindes - einschließlich Berechnung des Unterhalts und entsprechender Beurkundung. Den Elternteil, bei dem das Kind lebt, unterstützen sie außerdem hinsichtlich seiner eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil. Junge Erwachsene beraten sie bezüglich ihrer Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern. 

Wenn es zu Streitigkeiten wegen des Unterhalts fürs Kind kommt

„Kann mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil keine einvernehmliche Regelung getroffen werden“, so Dr. Roswitha Krum, „besteht für den betreuenden Elternteil die Möglichkeit, eine Beistandschaft für das minderjährige Kind einzurichten.“ Das bedeutet aber nicht, dass dadurch die elterliche Sorge in irgendeiner Weise eingeschränkt werden würde, falls es notwendig werden sollte, dass der Beistand das Kind auch vor Gericht vertreten müsste.

Beurkundung

Ein Schwerpunkt der Arbeit der Beistandschaft sind die Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen von Müttern zur Vaterschaftsanerkennung und Erklärungen über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge. 

Kontakt

Das Team Beistandschaften befindet sich an der Joachim-Campe-Straße 9 bis 11 in Lebenstedt, im 1. Stockwerk.

Ein erster Kontakt kann unter der Telefonnummer 05341 / 839-4517 oder unter E-Mail  51-beistandschaftenstadt.salzgitterde hergestellt werden.


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