Aktuell:
Der Impfbetrieb im städtischen Impfzentrum hat am 23. Dezember 2022 geendet. Auch der Impfbus ist nicht mehr im Einsatz.
Wer nimmt Corona-Impfungen vor?
- Ärzte/innen: Corona-Impfungen (Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen) werden durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte oder Betriebsärztinnen und Betriebsärzte vorgenommen
- einzelne Apotheken
Wie erhalte ich einen Impftermin?
- Impfungen bei Ärzten/innen: Wenden Sie sich für einen Impftermin an Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder Ihre/n Betriebsärztin/-arzt.
(Hinweis: Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter ab 60 Jahren eine zweite COVID-19-Auffrischimpfung zur vollendeten Grundimmunisierung, Stand 18.08.2022.)
Wer darf sich impfen lassen?
Alle Bürgerinnen und Bürger ab 5 Jahre können sich bei ihrer Ärztin/bei ihrem Arzt impfen lassen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit 18.08.2022 eine zweite Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 für Menschen ab 60 Jahren sowie für Menschen ab 5 Jahren, wenn diese ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Erkrankung haben.
Weitere Infos hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Wer kann eine Auffrischungsimpfungen erhalten?
Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter ab 60 Jahren eine zweite COVID-19-Auffrischimpfung zur vollendeten Grundimmunisierung, Stand 18.08.2022
Regelungen Auffrischungsimpfung bei Erstimpfung mit Impfstoff v. Johnson & Johnson
Zweite Impfung nach Impfung mit Impfstoff Johnson & Johnson gilt nicht mehr als Auffrischung
Der Bund hat die Regeln für Personen, die mit Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden geändert. Konkret heißt das, dass die zweite Impfung nicht mehr als Auffrischungsimpfung gilt.
Nach den neuen Maßgaben gelten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, nicht mehr als vollständig geimpft.
Allen Betroffenen wird zur Vervollständigung der Grundimmunisierung dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech, Moderna) vier Wochen nach der Impfung mit Janssen empfohlen.
Erst die dritte Impfung gilt als Auffrischungsimpfung
Somit ist nun auch beim Impfstoff von Johnson&Johnson erst die dritte Impfung eine sogenannte Auffrischungsimpfung.
Diese Regelung des Bundes bedeutet, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson&Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ betrachtet werden und nicht mehr von der Testpflicht im Rahmen der 2G+-Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung befreit sind.
Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, werden gebeten, sich drei Monate später um eine Auffrischungsimpfung zu bemühen, um den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion, insbesondere aber einem schweren COVID-Verlauf zu erhalten.
Bis zum Erhalt der dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G+.
Wo Auffrischungsimpfungen und Zweitimpfungen in Salzgitter möglich sind, erfahren Sie unter den oben stehenden Reitern:
"Wer kann eine Auffrischungsimpfungen erhalten?"
und "Wie erhalte ich einen Impftermin? (Ärzte/innen, Impfzentrum, Impfstation SZ-Bad, Impfbus)"
Ich bin von der Corona-Virus-Erkrankung genesen, was muss ich bei der Impfung beachten?
Das Robert-Koch-Institut hat für Personen, die an dem Corona-Virus erkrankt waren und wieder gesund ist, seine Richtlinien geändert und den Status auf drei Monate verkürzt.
Was heißt das?
Bis zu drei Monate nach einer überstandenen Infektion gelten Personen rechtlich als genesen und sind geimpften Menschen gleichgestellt.
Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion muss dabei durch einen direkten Erreger-Testnachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion erfolgen.
Der positive PCR-Test muss mindestens 28 Tage und darf maximal 90 Tage zurückliegen.
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Was heißt das für eine mögliche Impfung?
Genesene haben eine gewisse Immunität erworben, benötigen aber noch eine Impfung, um eine vollständige Immunität zu erreichen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen mit gesicherter SARS-CoV-2-Infektion eine Impfstoffdosis im Abstand von mindestens drei Monaten zur Infektion.
Die Gabe der Impfstoffdosis ist bereits ab 4 Wochen nach dem Ende der COVID-19-Symptome möglich, wenn zum Beispiel eine Exposition gegenüber neu aufgetretenen Virusvarianten anzunehmen ist, gegen die eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion alleine keinen längerfristigen Schutz vermittelt.
Menschen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und einmalig mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft wurden, haben eine Grundimmunisierung.
Auffrischungsimpfung
Zur Aufrechterhaltung des Schutzes sollte jeweils eine Auffrischimpfung im Abstand von mindestens 3 Monaten zur vorangegangenen Impfstoffdosis erfolgen.
Kriterien für den Genesenen-Nachweis
- Der Nachweis muss durch einen PCR-Test erfolgen
- Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
- Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen
Kann ich mich von der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt meines Arbeitgebers/meiner Arbeitgeberin impfen lassen?
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen impfen.
Fragen Sie Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber, ob ein entsprechendes Angebot in Ihrem Unternehmen besteht.
Kann man sich gleichzeitig gegen Covid-19 und Grippe impfen lassen?
Ja, das ist möglich. Die Ständige Impf-Kommission (STIKO) hat mit Beginn der Grippesaison dazu eine Empfehlung ausgesprochen. Die Covid-19-Impfung und die Grippeimpfung können in einem Termin erfolgen. Es muss kein Impfabstand eingehalten werden. Allerdings sollten die beiden Impfungen nicht in denselben Oberarm verabreicht werden.
Aber: Die STIKO weist zusätzlich darauf hin, dass bei gleichzeitigen Impfungen Nebenwirkungen häufiger auftreten können, als bei der getrennten Gabe.
Information zum Digitalen Impfausweis
Vorweg: Der alte Impfausweis aus Papier behält seine Gültigkeit, trotz Einführung des digitalen Impfausweises.
Die Erstellung des Zertifikats für den digitalen Impfpass für Personen, deren Zweitimpfung im Impfzentrum Salzgitter in der Vergangenheit erfolgt ist oder die beim Haus-/Betriebsarzt geimpft wurden, erfolgt nicht durch das Impfzentrum.
Was ist der digitale Impfnachweis?
Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der "CovPass-App" oder in der "Corona-Warn-App" – digital speichern.
Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?
Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis oder in einem Impfzentrum, in der/dem man sich zweimal impfen lassen hat, generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer/innen auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der "CovPass-App" oder der "Corona-Warn-App" auf ihrem Smartphone einscannen und nutzen können. Die App speichert die Impfbescheinigung nur lokal auf dem Smartphone.
Wo bekomme ich die entsprechenden Apps?
Bürgerinnen und Bürger können in den bekannten Appstores die "CovPass-App" herunterladen, um ihre vom Impfzentrum, von der Ärztin/dem Arzt erstellten Impfzertifikate (QR-Codes) einzuscannen.
So können Sie bei Bedarf ihren vollständigen Impfschutz per QR-Code in der App vorzeigen. Zugleich erfolgt ein Update der "Corona-Warn-App", die ebenfalls die Möglichkeit des Einscannens und Verwaltens der digitalen Impfzertifikate (QR-Codes) bietet.
Bitte denken Sie daran: Sie sollten die ausgehändigten QR-Codes in Papierform unbedingt aufbewahren, um sie bei Bedarf erneut einscannen zu können (zum Beispiel bei einem Handywechsel).
Weitere Informationen:
Wie erhalte ich einen Termin für die Zweitimpfung?
Die Termineinladung für die 2. Impfung erfolgt automatisch in Abhängigkeit des Ersttermins.
Bitte bringen Sie zum zweiten Impftermin bei Ihrer Ärztin, bei Ihrem Arzt wieder alle Unterlagen mit, die Sie auch zur Erst-Impfung mitgebracht haben (Impfpass, Medikamentenplan (wenn vorhanden), Personalausweis, Einladungsschreiben zum Impfen)
In welchen Fällen wird von einer Impfung abgeraten?
Von einer Impfung abgeraten wird bei
- Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber (38,5°C oder höher) leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben.
- Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben. Wer nach der 1. Impfung eine allergische Sofortreaktion (Anaphylaxie) hatte, sollte die 2. Impfung nicht erhalten.