Gleichzeitig mit der Schulanmeldung werden bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keinen Kindergartenplatz haben, die deutschen Sprachkenntnisse festgestellt. Diese Kinder, ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen, müssen ab 17.08.2023 an Sprachförderkursen teilnehmen, die das ganze Schuljahr andauern und von Lehrkräften der Grundschulen durchgeführt werden. Das Sprachförderprogramm „Fit in Deutsch“ ist im Niedersächsischen Schulgesetz verbindlich vorgeschrieben.
Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 werden alle Kinder eingeschult, die bis zum 30.09.2024 das 6. Lebensjahr vollenden, also auch die Kinder die am 01.10.2024 sechs Jahre alt werden, sowie alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Die schulpflichtigen Kinder sind von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule unter Vorlage der Geburtsurkunde anzumelden. Es wird gebeten, die Kinder zur Anmeldung mitzubringen.
Kinder, die nach dem 30.09.2024 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Der Schulleiter entscheidet im Wege des pflichtgemäßen Ermessens, ob dem Antrag der Erziehungsberechtigten stattgegeben werden kann. Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 01.07.2024 und dem 30.09.2024 vollenden, können Erziehungsberechtigte den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung bei der für sie zuständigen Grundschule bis zum 01.05.2024 um ein Jahr hinausschieben (Einschulung dann erst zum 01.08.2025).