Das genaue Datum des neuen Termines wird rechtzeitig in der örtlichen Presse und auf den Internetseiten der Stadt Salzgitter www.salzgitter.de bekannt gegeben.
In der Sitzung des Gemeindewahlausschusses werden die neuen Beisitzerinnen und Beisitzer des Gemeindewahlausschusses verpflichtet. Im Anschluss entscheidet der Ausschuss über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Stadt Salzgitter gemäß Niedersächsischem Kommunalwahlgesetz (NKWG).