Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2025 den Bauleitplan als Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Das Ziel der Planung ist die Sicherung des Nahversorgungszentrums Am Schölkegraben in Lebenstedt.
Zeitraum öffentliche Auslegung
In der Zeit von Donnerstag, 19. Februar 2026 bis Montag, 23. März 2026
liegt der Entwurf des Bebauungsplans Leb 166, der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sowie die überdeckten Teilbereiche der Bebauungspläne Leb 106 A für Lebenstedt „Am Saldergraben – Am Schölkegraben“ und Leb 106 B für Lebenstedt „Gerstenweg bis Bohnenweg“ öffentlich aus.
Die Planung kann während dieses Zeitraums im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8, in Salzgitter-Lebenstedt im 9. Obergeschoss, Flurbereich zwischen Zimmer 918 und Zimmer 919 zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden:
• Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
• Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr
Stellungnahmen
Stellungnahmen können während der oben genannten Frist vorgebracht werden.
Sie sind per E-Mail an planung.beteiligungstadt.salzgitterde oder schriftlich an die Stadt Salzgitter, FG Stadtplanung, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter zu richten.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen innerhalb der Sprechzeiten des Fachgebietes Stadtplanung mündlich zur Niederschrift zu bringen.
Weitere Informationen
Auskünfte zu der Planung sind erhältlich innerhalb der oben genannten Sprechzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter, Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmernummern 921 oder 911 sowie unter den Telefonnummern 05341 / 839–4061 oder -4062.