Einstimmig wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am Dienstag, 13. November, durch einen Antrag der CDU-Ratsfraktion die Verwaltung beauftragt im 1. Quartal 2008 einen Vorschlag für ein „sichtbares Zeichen" zu erarbeiten. In Salzgitter-Bad, wo die Stelle ihren Sitz hatte, könnte ein Denkmal, Gedenkstein oder -tafel entstehen.
In der Begründung zum CDU-Antrag wird deutlich gemacht, dass die Erkenntnis, die Geschichte der DDR drohe insbesondere bei der jüngeren Generation in Vergessenheit zu geraten, nicht hinzunehmen sei. In den vergangenen Wochen seien erneut weitere Schießbefehle des DDR-Regimes publik geworden, mit denen Spezialkompanien des Ministeriums für Staatssicherheit angehalten wurden auf flüchtende Menschen zu schießen. Es seien über 700 Tote an Mauer und Stacheldraht zu beklagen.
Zur Erinnerung: Nur wenige Monate nach dem Baubeginn der Berliner Mauer nahm die der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig angegliederte Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter am 24. November 1961 ihren Geschäftsbetrieb auf. Die Justizminister und -senatoren der Bundesländer hatten unter dem Eindruck der politischen Ereignisse und der ersten Opfer des Schießbefehls der Dienststelle die Aufgabe übertragen, bestimmte in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) begangene regimebedingte Gewaltdelikte zu registrieren und Beweismittel zu sichern. Hierdurch wollte man die Voraussetzungen für eine spätere Strafverfolgung der Verantwortlichen schaffen und das Unrechtsbewusstsein potenzieller Täter wecken.
Mit der Wiedererlangung der staatlichen Einheit im Oktober 1990 endete die Erfassungstätigkeit in Salzgitter. Die Dienststelle, die seitdem unter der Bezeichnung "Zentrale Dokumentationsstelle der Landesjustizverwaltungen" weitergeführt wird und die 1994 an das Oberlandesgericht Braunschweig verlegt wurde, bekam zahlreiche neue Aufgaben. So mussten in den ersten Jahren nach der "Wende" rund 40.000 Ermittlungsvorgänge, die zum Beispiel wegen des Verdachts von Tötungshandlungen an der innerdeutschen Grenze, wegen Rechtsbeugung oder Misshandlungen im Strafvollzug angelegt worden waren, kopiert und zur strafrechtlichen Auswertung an die zuständigen Staatsanwaltschaften der neuen Bundesländer abgegeben werden.
Das ursprünglich in verschlüsseltem Karteikartensystem erfasste Datenmaterial ist inzwischen in eine benutzerfreundliche EDV-Anlage übertragen worden. Darüber hinaus stehen jedoch auch noch die Akten als originäre Erkenntnisquelle zur Verfügung. In ihrer Gesamtheit ist die Datensammlung für die künftige geschichtliche Dokumentation von hohem Wert. Dies haben auch bereits zahlreiche Wissenschaftler erkannt, die regelmäßig das vorhandene Datenmaterial zu Forschungszwecken nutzen.