Beschreibung
Hebesatz
Fälligkeit
Aktuell: Eigentümerinnen/Eigentümerwechsel
Bei der Bearbeitung der im Jahr 2025 erfolgten Eigentümerin/Eigentümerwechseln ist es auf Seiten des Finanzamtes zu Verzögerungen gekommen. In diesen Fällen ist die/der bisherige Eigentümerin/Eigentümer noch als Zahlungspflichtige/Zahlungspflichtiger für die Grundsteuer hinterlegt.
Zur Vermeidung von Abbuchungen zu Lasten des Kontos des bisherigen Eigentümers (der bisherigen Eigentümerin) bitten wir alle Betroffenen, sich umgehend im Team Steuern (Kontaktmöglichkeiten siehe unten) zu melden.
Nach dem Grundsteuergesetz ist die Grundsteuer eine sogenannte Jahressteuer. Deshalb werden Grundsteuermessbetrag und Eigentumsverhältnisse grundsätzlich nur auf den 1. Januar des Folgejahres einer Veränderung angepasst.