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Salzgitter

Erdbeben in der Türkei und Syrien

Menschen aus der Erdbebenregion können bei Verwandten in Deutschland unterkommen

Ich möchte meine vom Erdbeben betroffenen Angehörigen nach Deutschland holen – welche Möglichkeiten gibt es?

Das Auswärtige Amt arbeitet daran, das Visumverfahren für besonders vom Erdbeben betroffene Menschen anzupassen. Türkischen Staatsangehörigen, die für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen bei ihren Verwandten ersten oder zweiten Grades in Deutschland unterkommen möchten, soll in einem möglichst zügigen und unbürokratischen Verfahren ein Visum mit auf Deutschland räumlich beschränkter Gültigkeit ausgestellt werden. 

Hierzu müssen aufnehmende Familienangehörige in Deutschland im Rahmen dieses Verfahrens eine Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz bei der zuständigen Ausländerbehörde abgeben. Damit verpflichten sich die Einladenden, für alle Kosten aufzukommen, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Gastes entstehen, einschließlich der Kosten für eine eventuelle Krankenbehandlung.

Das Auswärtige Amt hält auf seiner Homepage aktuelle Informationen hierzu bereit.

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