- mit dem zu ehrenden Kind müssen mindestens 7 lebende Kinder vorhanden sein,
- die Kinder müssen von denselben Eltern/derselben Mutter/demselben Vater abstammen,
- das zu ehrenden Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt der Bundespräsident dem Patenkind ein Geldpräsent.
Für weitere Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes (Kontakt siehe unten).
Kontakt:
Standesamt
Stadt Salzgitter
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