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Salzgitter

Entwässerungsantrag

Anschluss, Änderung oder Erweiterung der Abwasseranlage.

Anträge auf Prüfung und Genehmigung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Anträge auf Prüfung und Genehmigung von Grundstücksentwässerungsanlagen und deren Anschluss (Neubau, Erweiterung, Veränderung) an die städtische Abwasseranlage sowie Teil- und Schlussabnahmen dieser Anlagen werden technisch durch die ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH; 38226 Salzgitter (Lebenstedt), Feldstraße 2, geprüft und vom Fachdienst Tiefbau und Verkehr - Entwässerungsbüro - förmlich genehmigt.

Die Zuständigkeit der technischen Prüfer der ASG für die Grundstücksentwässerungsanlagen ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung zur Bezirksaufteilung des Arbeitsgebietes "Grundstücksentwässerung"

Bereich Nord

Grundstücksentwässerung für die Stadtteile:
Salzgitter-Beddingen, -Bleckenstedt, -Bruchmachtersen,  -Drütte, -Engelnstedt, -Hallendorf, -Immendorf, -Lebenstedt (einschl. Fredenberg), -Lesse, -Lichtenberg, -Reppner, -Osterlinde, -Salder,
 -Sauingen, -Thiede, -Üfingen, -Watenstedt

Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH
Bereich Nord

Bereich Süd

Grundstücksentwässerung für die Stadtteile:
Salzgitter-Bad, -Barum, -Beinum, -Calbecht, -Engerode, -Flachstöckheim, -Gebhardshagen, -Gitter, -Groß Mahner, -Heerte, -Hohenrode, -Lobmachtersen, -Ohlendorf, - Ringelheim

Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH
Bereich Süd

Fragen zum förmlichen Genehmigungsverfahren und zu veranlagten Genehmigungs- und Abnahmegebühren richten Sie bitte an den Fachdienst Tiefbau und Verkehr -Entwässerungsbüro- der Stadt Salzgitter.

Fachdienst Tiefbau und Verkehr
Entwässerungsbüro

Entwässerungsantrag

weitere Informationen im Internet:

Erläuterungen und Hinweise