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Salzgitter

Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen

* Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern
* Ehegatten einer ausländischen Person, können die Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten, wenn die ausländische Person in Deutschland über eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU, Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU, ICTKarte oder Mobiler ICT verfügt oder sich im Bundesgebiet im Rahmen kurzfristiger Mobilität für Forscher berechtigt aufhält.
* Die Aufenthaltserlaubnis kann grundsätzlich erteilt werden, wenn beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein ausreichender Wohnraum in Deutschland zur Verfügung steht.
* Die nachziehende Person muss in der Regel einfache Sprachkenntnisse nachweisen.
* Die Aufenthaltserlaubnis für den Ehegattennachzug ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels der ausländischen Person erteilt, zu der der Familiennachzug stattfindet.
* Unter Umständen kann die Ausländerbehörde die nachziehende Person zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichten.
* Der Ehegattennachzug gilt auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.
* Je nach Ausländerbehörde und Anliegen ist die Beantragung über das Internet oder persönlich möglich.
* Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fällt eine Gebühr an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
* Zuständig: die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn Sie und Ihr/e Ehegatte/in oder Lebenspartner/in das 18. Lebensjahr vollendet haben, wobei von dem Mindestalter in bestimmten Fällen abgesehen werden kann.  

Sie müssen in der Regel einfache Sprachkenntnisse nachweisen. Mit einfachen Sprachkenntnissen sollten Sie sich auf einfache Art und Weise im Alltag auf Deutsch verständigen können, zum Beispiel nach dem Weg fragen, einkaufen und sich vorstellen können. Von dem Erfordernis des Nachweises von Sprachkenntnissen gibt es mehrere Ausnahmen. Ist z.B.  die ausländische Person im Besitz einer Blauen Karte EU ICT-Karte oder Mobiler ICT-Karte, dann müssen Sie keine Sprachkenntnisse nachweisen. Die Informationen zu den weiteren Ausnahmen von Sprachkenntnissen erhalten Sie bei Ihrer zuständige Behörde.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels des Familienmitglieds in Deutschland - für mindestens ein Jahr- erteilt. Ist der Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden ausländischen Person weniger als ein Jahr gültig, wird die Aufenthaltserlaubnis auch für die kürzere Dauer erteilt.

Die erteilte Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Unter Umständen kann Sie die Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt. 

Erläuterungen und Hinweise