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Salzgitter

Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

* Ausländerfalknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
* für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
* erneute Beantragung nach Entzug erforderlich
* Beantragung erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich
* Mindestalter 18 Jahre
* ist für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
* Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
* Besitz eines Jahresjagdscheins oder Ausländerjahresjagdscheins ist Voraussetzung
* wird von der Behörde, die den Jagdschein entzogen hat, wiedererteilt
* zuständig: untere Jagbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein.

Wenn Ihnen der  Jahresjagdschein für ausländische Falkner entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

 

Falknerjagdscheine dürfen an Ausländer*innen, die bisher keinen deutschen Falknerjagdschein besitzen, nur nach bestandener deutscher Falknerprüfung oder einer in ihrem Heimatland bestandenen der deutschen Falknerprüfung gleichwertigen Falknerprüfung ausgestellt werden. Ob eine ausländische Falknerprüfung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die oberste Jagdbehörde.

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