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Salzgitter

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

Beschreibung

Beschreibung

Diese Hilfe ist für Kinder und Jugendliche.
Die Kinder sollen gut in der Gesellschaft mitmachen können.
Diese Hilfe heißt Eingliederungs-Hilfe.

Kinder und Jugendliche können eine seelische Behinderung haben.
Das bedeutet:
Sie haben Probleme mit ihrer Seele.
Oder sie haben Probleme mit ihren Gefühlen.

Manchmal droht auch eine seelische Behinderung.
Das bedeutet:
Vielleicht bekommen sie später eine seelische Behinderung.
Auch dann können sie diese Hilfe bekommen.

Das Jugend-Amt hilft diesen Kindern und Jugendlichen.

Es gibt 4 Gruppen von Hilfen:

  • Medizinische Rehabilitation ist eine Hilfe für kranke Menschen.
    Diese Menschen haben eine Krankheit oder einen Unfall gehabt.
    Sie brauchen Hilfe, um wieder gesund zu werden.
    Bei der medizinischen Rehabilitation helfen Fach-Leute.
  • Teil-Habe am Arbeitsleben
  • Bildung
  • soziale Teil-Habe

Und es gibt verschiedene Wohn-Formen.
Und es gibt Betreuung.

Und es gibt ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Kinder- und Jugend-Stärkungs-Gesetz.
Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2024.
Das Gesetz ist für junge Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung.

Das Gesetz sagt:
Es soll Verfahrens-Lotsen geben.
Verfahrens-Lotsen sind Fach-Leute.

Diese Menschen helfen jungen Menschen bei verschiedenen Sachen.
Zum Beispiel:

  • für Sozial-Leistungen
  • bei Anträge für Behörden


Die Verfahrens-Lotsen beraten auch die Jugend-Ämter.

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Eingliederungshilfen können so aussehen:

  • in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung,
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen,
  • die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen; nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII).

Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein.

Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für Sie zuständig ist.

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