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Salzgitter

Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen

* Änderung der Erlaubnis zum Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer Zulassung
* Für das Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig.
* Soll ein Vorhaben, für das eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, geändert werden, so ist bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnisänderung zu beantragen.
* Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.
* Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.
* Voraussetzung: Die in der Abwasserverordnung genannten Anforderungen werden eingehalten und die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
* Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen:
o Angaben zum vorliegenden Erlaubnisbescheid
o Dokumente zur Kleinkläranlage, zum Beispiel Leistungserklärung, bauaufsichtliche Zulassung, Zeichnungen, Bemessungsunterlagen, Dichtigkeitsnachweis, Wartungsprotokolle
o Bei Versickerung Versickerungsnachweis, Hydrogeologisches Gutachten, Darstellung, Bemessungsunterlagen der Versickerungsanlage
o Bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer Hydrologisches Gutachten Stellungnahme und Einverständnis des Gewässereigentümers oder -unterhaltungspflichtigen
o Lageplan, Flurkartenauszug
o Bauwerkszeichnungen
o Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer
o landschaftspflegerischer Begleitplan
o Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
* Antrag ist gebührenpflichtig
* Zuständig: zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Möchten Sie ein Vorhaben, für das Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen, ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnisänderung beantragen.

Eine Kleinkläranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage, aus der weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser eingeleitet wird.

Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.

Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.

Erläuterungen und Hinweise