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Salzgitter

Jugendjagdschein-Jahresjagdschein verlängern lassen

* Jugendjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
* für Jagd in Deutschland erforderlich
* Personen, die bereits einen deutschen Jagdschein besitzen oder besessen haben
* wenn Gültigkeit abläuft oder abgelaufen ist und weiterhin die Jagd ausgeübt werden soll, muss Jugendjagdschein verlängert werden
* für Personen unter 18 Jahren, Mindestalter 16 Jahre
* Begleitung durch jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder Beauftragten erforderlich
* keine Teilnahme an Gesellschaftsjagd
* Jahresjagdschein ist höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
* Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
* wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt
* zuständig: untere Jagdbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Jahresjagdscheins für Jugendliche, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

 

Erläuterungen und Hinweise