* Jugendjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
* für Jagd in Deutschland erforderlich
* Personen, die bereits einen deutschen Jagdschein besitzen oder besessen haben
* wenn Gültigkeit abläuft oder abgelaufen ist und weiterhin die Jagd ausgeübt werden soll, muss Jugendjagdschein verlängert werden
* für Personen unter 18 Jahren, Mindestalter 16 Jahre
* Begleitung durch jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder Beauftragten erforderlich
* keine Teilnahme an Gesellschaftsjagd
* Jahresjagdschein ist höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
* Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
* wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt
* zuständig: untere Jagdbehörde