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Salzgitter

Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen

* Niederlassungserlaubnis Erteilung für Inhaber einer Blauen Karte EU
* Inhaber der Blauen Karte EU können nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie in dieser Zeit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind und sich auf einfache Art auf Deutsch verständigen können (Sprachniveau A1).
* Bei ausreichenden Deutschkenntnissen (Sprachniveau B1) verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.
* Über den gesamten Zeitraum muss ein Gehalt bezogen worden sein, das dem jährlichen Mindestbruttogehalt entspricht.
* Der Lebensunterhalt für sich und haushaltsangehörige Familienmitglieder muss ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen gesichert sein.
* Bei reglementierten Berufen muss die für die dauernde Ausübung des Berufs erforderliche Erlaubnis vorliegen.
* Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sind erforderlich.
* Ausreichender Wohnraum für sich und haushaltsangehörige Familienmitglieder muss nachgewiesen werden.
* Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie Inhaber eines Aufenthaltstitels „Blaue Karte EU“ sind, können Sie schon nach 21 oder 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

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