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Salzgitter

Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen

* Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen
* Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Impfstoff gegen QFieber
* Ein Antrag auf die Leistung ist über die zuständige kommunale Veterinärbehörde an die Tierseuchenkasse zu stellen
* Die Antragstellung hat vor der Verwendung des Impfstoffes zu erfolgen.
* Die Leistung wird nur gewährt, wenn die Tiere fristgerecht bei der Tierseuchenkasse gemeldet wurden, die Beiträge korrekt gezahlt wurden und ein PCRNachweis des Erregers des LAVES oder der LUFA NordWest vorliegt.
* Die Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorgaben ist Voraussetzung für die Übernahme der Kosten
* Zuständig: kommunale Veterinärbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse beschafft den Impfstoff gegen Q-Fieber, wenn bei Ihren Rinder, Schafen oder Ziegen der Erreger des Q-Fiebers, Coxiella burnetii durch eine positive PCR-Untersuchung festgestellt wurde. Sie können dann über die zuständige kommunale Veterinärbehörde einen Antrag auf die Kostenübernahme stellen. Von dort aus wird der Antrag an die Tierseuchenkasse geschickt, die innerhalb weniger Tage über die Beschaffung des Impfstoffs entscheidet.

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