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Salzgitter

Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen

* Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels
* die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes muss angezeigt werden
* die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen
* zuständig: die für den Ort des Betriebs zuständige Waffenbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

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