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Salzgitter

Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen

Das Land Niedersachsen erhebt für die Entnahme von Wasser eine Gebühr.

Gebührenpflichtige Wasserentnahmen sind:
das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.
Zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Gebühr ist die untere Wasserbehörde.

Beschreibung

Beschreibung

Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder.

In Niedersachsen wird für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser eine Wasserentnahmegebühr erhoben.

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