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Salzgitter

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie über entsprechende Kontaktmöglichkeiten. Stand: 27. August 2024

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung ist vom 5. Februar 2024.

Was sagt diese Erklärung?

Die Europäische Union hat ein Gesetz beschlossen.

Die Europäische Union sind 27 Länder in Europa.

Sie arbeiten eng zusammen.

Das Ziel von dem Gesetz ist:

Alle Menschen können Internet-Seiten und Apps gut nutzen.

Das gilt besonders für Menschen mit Behinderungen.

Die Erklärung sagt:

Viele Internet-Seiten der Stadt Salzgitter können Menschen gut benutzen.

Die Stadt will die Internet-Seiten noch besser machen.

Wenn Sie Vorschläge zur Verbesserung haben:

Schreiben Sie uns eine E-Mail an:   redaktionstadt.salzgitterde

Schlichtungs-Verfahren

Schlichtung bedeutet: beide Seiten in einem Streit anhören.

Verfahren bedeutet: der ganze Ablauf.

Sie können unsere Internet-Seite nicht gut nutzen?

Wir konnten Ihnen nicht helfen?

Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.

Das kostet Sie nichts.

Sie brauchen auch keinen Anwalt.

Dort können Sie über Ihre Probleme mit unserer Internet-Seite sprechen.

Und:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich dann mit uns um eine Lösung.

Die Schlichtungs-Stelle erreichen Sie:

Bevor Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden:

Rufen Sie uns zuerst an.

Wir möchten Ihnen helfen.

Damit Sie unsere Internet-Seite gut nutzen können.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / Manuel Ribeiro
  • © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
  • © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
  • © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013