Wir haben in dieser Übersicht die ersten dieser Fragen und die aktuellen Antworten gegeben. Diese Fragensammlung wird stetig erweitert und um bislang noch nicht abschließend geklärte Fragen konkretisiert
Über Rückmeldungen und weitere aus Ihrer Sicht offene Fragen würden wir uns freuen.
Allgemeines
Was ist das GaFöG?
Das Ganztagsförderungsgesetz GaFöG ist ein Bundesgesetz, in dem der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder steht. Es gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 für alle Kinder, die dann in die erste Klasse eingeschult werden.
Welches Ziel hat das GaFöG?
Das Ziel ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Grundschulkinder sollen ganztägig betreut und gefördert werden. Dadurch soll jede und jeder die gleichen Chancen haben.
Welche Kinder haben Anspruch auf Ganztagsförderung?
Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 haben zunächst alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klassenstufe ein Recht auf eine Förderung von 8 Stunden am Tag. Dieser Anspruch wird in den nachfolgenden Jahren um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet.
Wo findet die Ganztagsförderung statt?
Für Grundschulkinder findet grundsätzlich die Ganztagsförderung an Schultagen an der für Sie zuständigen Ganztagsgrundschule statt. In den Ferienzeiten finden verschiedene Angebote im gesamten Stadtgebiet statt. Für die Organisation ist die Stadt Salzgitter zuständig. Weitere Informationen folgen.
Wer übernimmt die Ganztagsförderung?
Die Ganztagsförderung in der Grundschule wird von Lehrkräften, pädagogischen Mit-arbeitenden und anderen geschulten Personen übernommen.
Bis wann muss die Anmeldung erfolgen?
Über das Anmeldeverfahren zum schulischen Ganztag werden Sie in der Regel über Ihre zuständige Grundschule/Ganztagsschule informiert.
Wie viele Stunden umfasst die Ganztagsförderung?
Grundsätzlich umfasst die Ganztagsförderung 8 Stunden täglich an Werktagen (Montag bis Freitag). Der Unterricht ist Bestandteil der Ganztagsförderung.
Wie werden Geschwisterkinder berücksichtigt?
Grundsätzlich sollen alle Kinder in der Ganztagsförderung berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch besteht im Schuljahr 2026/2027 zunächst für die Erstklässler. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 2 - 4 finden in der Regel in den Ganztagskonzepten der Schulen Berücksichtigung.
Schulischer Ganztag
Wo melde ich mein Kind für die schulische Ganztagsförderung an?
Die Anmeldung erfolgt an der für Sie zuständigen Schule.
Wird während der schulischen Ganztagsförderung ein Mittagessen angeboten und wie hoch sind die Kosten?
Ja, alle Ganztagsschulen bieten ein gesundes Mittagessen an. Die Teilnahme regelt das schulische Ganztagskonzept und ist in der für Sie zuständigen Grundschule zu erfragen. Die Kosten variieren je nach Art und Umfang des Mittagessens.
Ist die Teilnahme freiwillig?
Die Teilnahme an der Ganztagsförderung ist freiwillig. Entscheiden Sie sich für eine Anmeldung zur Ganztagsförderung, ist die Teilnahme verbindlich.
Gilt die Anmeldung für die schulische Ganztagsförderung für das ganze Schuljahr?
Grundsätzlich gilt Ihre Anmeldung für die schulische Ganztagsförderung für das ganze Schuljahr. Abweichungen regelt das schulische Konzept Ihrer zuständigen Schule.
Kann die Ganztagsförderung auch während der laufenden Schulzeit beantragt werden?
Grundsätzlich wird die Ganztagsförderung vor dem jeweiligen Schulhalbjahr beantragt. In Einzelfällen wenden Sie sich an Ihre zuständige Ganztagsgrundschule.
Muss ich für die schulische Ganztagsförderung bezahlen?
Sie müssen nichts dafür bezahlen. Die Kosten für die schulische Ganztagsförderung werden vom Bund, den Ländern und den Kommunen übernommen.
Besteht der Hort weiter?
Grundsätzlich bestehen die Horte weiter. Fragen Sie in Ihrem Hort nach, ob das auch an Ihrem Standort so ist.
Wird an den Verlässlichen Grundschulen für die Lernanfänger ein Mittagessen und eine Förderung am Nachmittag angeboten?
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches im SJ 2026/2027 wird es für alle Kinder der 1. Klassen ein gesundes Mittagessen und ein Angebot durch einen Kooperationspartner im Nachmittagsbereich geben.
Gibt es die Möglichkeit mein Kind während der Nachmittagsbetreuung gezielt in bestimmten Fächern zu fördern, in denen es Unterstützung braucht?
Die Organisation des Ganztages liegt in der Verantwortung der Schule. Bitte besprechen Sie Ihr Anliegen mit der für Sie zuständigen Schule.
Ferienbetreuung
Wird diese Betreuung/Förderung auch in den Ferien angeboten?
Ja, auch in den Schulferien wird eine ganztägige Betreuung/ Förderung angeboten. Für die Organisation ist die Stadt Salzgitter zuständig.
Muss ich mein Kind für die Ferien extra anmelden?
Ja, die Anmeldung für die Ferienbetreuung erfolgt extra.
Wo melde ich mein Kind für die Ferienbetreuung an?
Die Ferienbetreuung organisiert und verantwortet der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie der Stadt Salzgitter. Die Anmeldung soll über ein Buchungsportal erfolgen.
Kann ich mein Kind zur Ferienbetreuung anmelden, aber nicht zum schulischen Ganztag?
Ja, Ihr Kind kann an der Ferienbetreuung teilnehmen, ohne dass es den schulischen Ganztag besucht.
Muss mein Kind den ganzen Tag in der Ferienbetreuung bleiben?
Grundsätzlich melden Sie Ihr Kind ganztägig an.
Muss ich für die Ferienbetreuung bezahlen?
Für Angebote der Ferienbetreuung können Gebühren erhoben werden.
Kontakt für weitere Fragen:
Ort
Bildungsbüro
Stadt Salzgitter
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter