Grundlage für sonderpädagogische Unterstützung ist das Vorliegen eines individuellen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. In Niedersachsen wurde die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt.
Sie ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll. Durch die Schulen und die Niedersächsische Landesschulbehörde werden sie umfassend beraten.
Adresse | Telefon |
Pestalozzischule (Förderschule Schwerpunkt Lernen) |
05341/839-7849 |
Kranichdammschule (Öffnet in einem neuen Tab) (Förderschule Schwerpunkt Sprache) 38226 SZ-Lebenstedt, Mammutring 2-8 E-Mail: schulleitungkranichdammschulede |
05341 / 65866 |
Maria-Montessori-Schule (Öffnet in einem neuen Tab) (Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung) |
05341 / 659848 |