Die Untere Abfallbehörde nimmt im wesentlichen Kontroll- und Überwachungsaufgaben wahr. Diese Aufgaben betreffen neben bestimmten Wirtschaftszweigen vor allem illegale Abfallentsorgungen.
Daneben gibt es für das Gebiet der Stadt Salzgitter gesonderte Regelungen für Osterfeuer und Gartenabfälle.
Am 1. Juni 2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Damit wurde auch eine Anzeigepflicht für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen neu eingeführt.