Was nun gilt
Mit dem Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) ergeben sich einige Änderungen für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer. Mit der Einführung des GModG entfallen folgende Punkte aus dem GEG:
- Entfall der 65%- Pflicht für neu eingebaute Heizungsanlagen in Neubauten oder Bestandsgebäuden
- Entfall der Beratungspflicht bei Neueinbau von Gas- oder Ölheizungen
- Entfall der Kopplung an den Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung
- Entfall der Verpflichtung zum Tausch von Standard- und Konstanttemperaturkesseln nach 30 Jahren
Stattdessen:
- Technologieoffenheit / Freie Heizungswahl
- Einführung der Grüngasquote (ab 2028) und Biotreppe für Gas- und Ölheizungen
- Kein Betriebsverbot oder Austauschpflichten für bestimmte Heizungsanlagen
→ Sowohl das GEG, als auch das GModG verfolgen das Ziel, Heizungsanlagen ab 2045 nur noch mit klimaneutralen Brennstoffen zu betreiben.
Was bedeutet "Biotreppe"?
Durch die Einführung der Biotreppe wird zukünftig fossiles Erdgas schrittweise durch klimafreundliche Brennstoffe, wie Biomethan, Wasserstoff oder synthetisches Erdgas ersetzt.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes am 29. Juli 2026 gelten für ab diesem Zeitpunkt neu eingebaute Öl- und Gasheizungen folgende Mindestanteile an klimafreundlichen Brennstoffen:
- ab 2029: mindestens 10 %
- ab 2030: mindestens 15 %
- ab 2035: mindestens 30 %
- ab 2040 mindestens 60 %
Die bis dahin durch das Gebäudeenergiegesetz geltende 65 %-Pflicht für neu eingebaute Heizungsanlagen entfällt dadurch.
Wird es weiterhin Förderungen geben?
Förderungen für Gebäude und Heizungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden weiterhin möglich sein.