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Salzgitter

Infektionsschutz

Zu den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes gehört der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten, Seuchen und umweltbedingten Krankheiten. Gefährliche oder gehäuft auftretende Infektionskrankheiten sind in Deutschland aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) meldepflichtig.

Abwehr von Infektionskrankheiten

Symbolbild Viren

Das Gesundheitsamt, dem gefährliche oder gehäuft auftretende Infektionskrankheiten unverzüglich zu melden sind, hat die gesetzliche Aufgabe Infektionskrankheiten und übertragbare epidemische Krankheiten abzuwehren. Aufgrund der Meldung erfolgen Untersuchungen, z.B. bei Kontaktpersonen, Lebensmittelbetrieben, Küchen, etc... 
Diese Untersuchungen haben zum Ziel die Quelle der Infektion zu finden und die weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Leider versäumen viele Ärzte heutzutage aus Unkenntnis oder Zeitdruck die korrekte und zeitnahe Meldung an das Gesundheitsamt. So sind vermeidbare Erkrankungen bei Kontaktpersonen zu besorgen. Ärzte, die ihre Meldepflicht nicht einhalten, müssen außerdem mit rechtlichen Schritten seitens des Gesundheitsamtes sowie Schadensersatzforderungen von Geschädigten und Krankenkassen rechnen.

Die in der Statistik des Gesundheitsamtes der Stadt Salzgitter erfassten Meldungen sind also keine Darstellung der tatsächlichen Situation. Die Dunkelziffer wird, je nach Krankheit, bis zu 100mal höher geschätzt als die Anzahl der Meldungen. Auch wenn zu einer bestimmten Erkrankung keine Fälle registriert sind, ist in der Realität ein Vorhandensein derartiger Erkrankungen nicht ausgeschlossen. Gegen viele dieser Erkrankungen ist keine heilende Behandlung möglich und die Sterblichkeit erhöht und/oder eine bleibende Gesundheitsschädigung bzw. Behinderung häufig.

Umso wichtiger ist ein rechtzeitiger Schutz durch eine Schutzimpfung als persönliche Vorsorge. Dazu kann man die Hausärztin bzw. den Hausarzt um eine individuelle Beratung bitten. Nicht nur für Auslandsreisende bietet das Gesundheitsamt eine Gelbfieber- und Reiseimpfstelle an.

Für die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben wir eine kostenlose Faxnummer eingerichtet:

FreeCall: 0800 - 8394953

(Innerhalb Deutschlands übernehmen wir die Telefongebühren).

Eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner beim Gesundheitsamt erreichen Sie unter den unten angegebenen Kontaktdaten.  
Allgemeine Mitteilungen/Anfragen, ohne personenbezogene Daten!, können Sie uns auch per E-Mail senden.

Weitere Informationen:

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