IFSG-Mail Infosystem für die Ärzteschaft und Apotheken bei besonderen Infektionslagen
Bei besonderen Infektionslagen, ausgelöst durch Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, ist ein unverzüglicher Informationsaustausch des Gesundheitsamtes mit der niedergelassenen Ärzteschaft, Kliniken und Apotheken zweckmäßig.
Eine direkte Kommunikation per E-Mail erleichtert und verkürzt die Bereitstellung der Informationen hierbei erheblich. Das hat Einfluss auf die Reaktionszeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen. So kann ein effektiver Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger sowie ein angemessener Eigenschutz und ein verlässlicher Informationsstand schnellstmöglich gewährleistet werden.
Personenbezogene Daten werden in diesem IFSG-Mail Schnellinfosystem von uns ausdrücklich nicht übermittelt.
Der Versand dieser IFSG-Mail erfolgt nur anlassbezogen.
Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit:
Fall Meningokokkenmeningitis an einer Schule: z.B. Info über Ortsteil, Empfehlung zur Chemoprophylaxe, Eigenschutz, Kriterien für Kontaktpersonen, Kriterien für Besuchsverbot Gemeinschaftseinrichtung, Vorgaben an Praxishygiene, etc.
Fall Röteln an einer KiTa: z.B. Info über Ortsteil, Impfstandard, Eigenschutz, Kriterien für Kontaktpersonen, Kriterien für Besuchsverbot Gemeinschaftseinrichtung, Vorgaben an Praxishygiene, etc.
Mehrere Fälle Scabies an Schule: z.B. Info über Ortsteil, Info zu Schutz- und Behandlungsmaßnahmen, Kriterien für Besuchsverbot Gemeinschaftseinrichtung, Vorgaben an Praxishygiene, etc.
Fall Masernkontaktpersonen besuchen hier eine Schule: z.B. Info über Ortsteil, Impfstandard, Eigenschutz, Kriterien für Kontaktpersonen, Kriterien für Besuchsverbot Gemeinschaftseinrichtung, Vorgaben an Praxishygiene, etc.
Fall Legionellose bei Erwachsenem: z.B. Info über Ortsteil, Übertragungsmöglichkeit u.a. durch regionale Wasserverdunstende industrielle Kühlanlage, Empfehlungen zur Labordiagnostik, Meldevorschriften.
Voraussetzungen um in den IFSG-Mailverteiler aufgenommen zu werden:
1.) Sie sind Ärztin oder Arzt oder Apothekerin oder Apotheker
2.) Sie üben Ihre berufliche Tätigkeit im Stadtgebiet von Salzgitter aus
3.) Sie senden uns eine E-Mail mit dem Betreff "Anmeldung IFSG-Mail"
Nur Ihre Absende-Emailadresse wird berücksichtigt, andere in der Email etwaig angegebene Mailadressen werden nicht berücksichtigt. Im Text der E-Mail nennen Sie Ihren vollen Vor- und Nachnamen, die Berufsbezeichnung und die berufliche Anschrift.
4.) Es erfolgt durch uns eine persönliche Überprüfung Ihrer Angaben.
5.) Sie erhalten innerhalb von 2 Werktagen eine Bestätigungs-Mail wenn die Überprüfung erfolgreich war.
6.) Diese Bestätigungs-Mail müssen Sie wiederum per "Antworten"-Funktion ihres Emailprogrammes an uns zurücksenden.
7.) Erst dann wird der Emailversand an Sie freigeschaltet.
Nur so können wir Ihr Interesse und den Datenschutz gewährleisten.
Abmelden vom E-Mailverteiler:
Sie senden uns eine E-Mail mit dem Betreff "Abmeldung IFSG-Mail"
Ihre Absender-Emailadresse und alle Ihre Daten bei uns werden unverzüglich gelöscht.
Kontakt
Abwehr von Infektionskrankheiten
Das Gesundheitsamt, dem diese Meldungen unverzüglich zu übermitteln sind, hat die gesetzliche Aufgabe Infektionskrankheiten und übertragbare epidemische Krankheiten abzuwehren. Aufgrund der Meldung erfolgen Untersuchungen, z.B. bei Kontaktpersonen, Lebensmittelbetrieben, Küchen, etc...
Diese Untersuchungen haben zum Ziel die Quelle der Infektion zu finden und die weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Leider versäumen viele Ärzte heutzutage aus Unkenntnis oder Zeitdruck die korrekte und zeitnahe Meldung an das Gesundheitsamt. So sind vermeidbare Erkrankungen bei Kontaktpersonen zu besorgen. Ärzte, die ihre Meldepflicht nicht einhalten, müssen ausserdem mit rechtlichen Schritten seitens des Gesundheitsamtes sowie Schadensersatzforderungen von Geschädigten und Krankenkassen rechnen.
Die in der Statistik des Gesundheitsamtes der Stadt Salzgitter erfassten Meldungen sind also keine Darstellung der tatsächlichen Situation. Die Dunkelziffer wird, je nach Krankheit, bis zu 100mal höher geschätzt als die Anzahl der Meldungen. Auch wenn zu einer bestimmten Erkrankung keine Fälle registriert sind, ist in der Realität ein Vorhandensein derartiger Erkrankungen nicht ausgeschlossen. Gegen viele dieser Erkrankungen ist keine heilende Behandlung möglich und die Sterblichkeit erhöht und/oder eine bleibende Gesundheitsschädigung bzw. Behinderung häufig.
Umso wichtiger ist ein rechtzeitiger Schutz durch eine Schutzimpfung als persönliche Vorsorge. Dazu kann man die Hausärztin bzw. den Hausarzt um eine individuelle Beratung bitten. Nicht nur für Auslandsreisende bietet das Gesundheitsamt eine Gelbfieber- und Reiseimpfstelle an.
Für die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben wir eine kostenlose Faxnummer eingerichtet:
FreeCall: 0800 - 8394953
(Innerhalb Deutschlands übernehmen wir die Telefongebühren).
Eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner beim Gesundheitsamt erreichen Sie unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Allgemeine Mitteilungen/Anfragen, ohne personenbezogene Daten!, können Sie uns auch per E-Mail senden.
Meldeformular meldepflichtiger Erkrankungen
Ort
Infektionsschutz der Stadt Salzgitter
Gesundheitsamt Salzgitter-Bad
Paracelsusstraße 1-9
38259 Salzgitter-Bad
Zeiten / Hinweise
Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit ihren Anliegen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an den Infektionsschutz des Gesundheitsamtes der Stadt Salzgitter.