Wohnraumförderung der NBank
Neubau, Ausbau und Umbau von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, deren Erwerb im Zusammenhang mit einer Modernisierung steht oder die energetische Modernisierung von Wohneigentum können unter bestimmten Voraussetzungen mit Mitteln des Landes Niedersachsens gefördert werden.
Fördermittel können insbesondere erhalten: Haushalte mit Kindern bzw. mit behinderten oder pflegebedürftigen Personen, deren Behinderung einen besonderen baulichen Aufwand erforderlich macht, um die Wohnungen behindertengerecht zu gestalten.
Förderdarlehen bis 180.000,- € möglich
0% Zinsen die ersten 20 Jahre
Anschließend marktübliche Zinsen
2% Tilgung
Zusätzliche Zuschüsse für Kinder und Personen mit Behinderung
Die Produktinformation zu der Fördermöglichkeit der NBank erhalten Sie unter dem Link: NBank - Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum) (Öffnet in einem neuen Tab)
Zu beachten ist, dass alle Fördermittel vor Abschluss von bindenden Verträgen beantragt werden müssen.
Unsere Wohnraumförderstelle informiert Sie über die Voraussetzungen, Art und Höhe der Förderung und das Antragsverfahren. Gerne unterstützt Sie unser Team auch bei der Antragstellung.