In diesem Abschnitt ist die Fuhse stark begradigt worden und fließt durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. Mit der naturnahen Umgestaltung des Gewässers und seiner Aue wird das Ziel verfolgt, das eigendynamische Entwicklungspotential zu aktivieren und so die Verbesserung des Zustandes zu erreichen.
Die Fuhse gehört im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu den prioritären Gewässern und ist vorrangig zu bearbeiten. Grund dafür ist, dass sie laut dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) trotz des schlechten Zustandes über ein Wiederbesiedlungspotential und Ausbreitungsvermögen für fließgewässertypische Arten verfügt.
Kosten:
Die Erstellung der Genehmigungsplanung wurde zu 90 Prozent durch Landesmittel aus dem Maßnahmenprogramm zur Fließgewässerentwicklung gefördert.
Für die sich nun anschließende Ausführungsplanung und den Bau wurde eine 95-prozentige Förderung durch Zuwendungen für ein Vorhaben im Rahmen der ELER Maßnahme „Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer“ bewilligt. Diese erfolgt unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume (ELER) sowie des Landes.
Mit diesem Vorhaben werden Investitionen der naturnahen Gewässerentwicklung zum Schutz und zur Verbesserung des Umweltzustands der Oberflächengewässer und Meere gefördert.
Für die Gegenfinanzierung werden Ersatzgelder verwendet, so dass der städtische Haushalt durch die Renaturierungsmaßnahmen finanziell nicht belastet wird.