2013 waren erstmals zwei Millionen Euro für gemeinnützige Projekte bewilligt worden.
Insbesondere zu Äußerungen und Kritik, dass die Förderrichtlinien breiten Raum lassen und Gelder für den Bau von Kunstrasenplätzen verwendet werden, anstatt sie in Infrastrukturprojekte zu investieren, bezieht Klingebiel klare Position.
Letztere lehnten Bund und Energieunternehmen kategorisch ab, auch wenn es eine seine Forderungen in den Verhandlungen gewesen sei.
Es dürften nur Antragsteller berücksichtigt werden, deren steuerliche Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkennt sei. Zudem würde keine flächendeckende Sportplatzsanierung betrieben, sondern ausschließlich eine Förderung der zukunftsfähigen Sportvereine mit sehr hohem Jugendanteil.
Im Übrigen zeige eine erste Zwischenbilanz bei den neuen Antragseingängen eine Veränderungen zugunsten anderer gesellschaftlicher Felder.