Inhalt anspringen

Salzgitter

Bunker im "Alten Dorf" von Salzgitter-Lebenstedt

Vom 16. September 1941 bis 6. April 1943 wurde der Bunker in Salzgitter-Lebenstedt mit insgesamt sechs Geschossen gebaut, Ende der 1990iger Jahre wurde er aus der Zivilschutzbindung entlassen.

Bunker in Salzgitter-Lebenstedt. Bild etwa aus dem Jahr 2007.

Aktueller Hinweis der Berufsfeuerwehr (Ende 2024):

Die in Salzgitter vorhandenen Schutzräume befinden sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. In Salzgitter gibt es derzeit keine funktionsfähigen Schutzräume.

Nach den Terroranschlägen in den USA im September 2001 und dem Elbehochwasser in 2002 wurde der Zivilschutz im Rahmen einer zwischen Bund und Ländern vereinbarten „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung“ auf moderne Bedrohungsszenarien ausgerichtet. Die Gefährdungslage durch Naturkatastrophen und Terrorismus erforderte ein Umdenken auch im Bereich baulicher Bevölkerungsschutz. Die Bundesregierung entschied daher in 2007 im Einvernehmen mit den Ländern, den öffentlichen Schutzraumbau aufzugeben und die Rückabwicklung der Anlagen vorzunehmen.

Die Rückabwicklung der öffentlichen Schutzräume wurde mit Erlass vom 17.03.2022 durch das Bundesinnenministerium gestoppt. Die zu diesem Datum noch nicht rückabgewickelten öffentlichen Schutzräume sind zurzeit Gegenstand einer Bestandsaufnahme mit dem Ziel, den derzeitigen Zustand der Anlagen festzustellen, um daraus eine aktuelle Eignung als Schutzraum bewerten zu können. Ob es wieder zu einer Inbetriebnahme ehemaliger Schutzbauten in Salzgitter kommt, kann noch nicht mitgeteilt werden, da eine entsprechende Entscheidung noch nicht getroffen wurde.

In der Stadt Salzgitter gibt es derzeit keine Schutzräume im Sinne des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG).

Der Erste Stadtrat und Feuerwehrdezernent Eric Neiseke betont: 

„Der Schutz vor Kriegsbedingten Gefahren (sog. Zivilschutz) ist laut Grundgesetz Aufgabe des Bundes. In den ohnehin schon finanziell stark durch die Erfüllung von Pflichtaufgaben belasteten Kommunen sind für den Bau, die Instandhaltung oder Wiederinbetriebsetzung von Bunkern und Schutzbauten keinerlei finanzieller Spielraum gegeben. Das gilt auch für die Stadt Salzgitter. Abgesehen davon befinden sich alle ehemaligen Bunker im Stadtgebiet nicht im städtischen Eigentum.“

Stand: 04.11.2024

Lesen Sie auch hier:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter