Die Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine verlängern sich erneut automatisch bis zum 4. März 2026. Die automatische Verlängerung entlastet Betroffene und Ausländerbehörden. Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, es sei denn sie oder ihre Familienangehörigen haben vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung in der Ukraine gelebt.
Ein Verlängerungsantrag für die erteilten Aufenthaltserlaubnisse und einer Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig.
Die Ausländerbehörde möchte Sie daher bitten, von Anfragen bezüglich der Verlängerung über den 04.03.2025 hinaus, abzusehen. Online-Terminbuchungen werden im Buchungssystem storniert.