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Salzgitter

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. –fegerin werden

Beschreibung

Beschreibung

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF) ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Kehrbezirk bestellt ist. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vom 26.11.2008 (geändert durch Art. 1 G. v. 17.07.2017) werden freigewordene oder freiwerdende Kehrbezirke im Wege eines Ausschreibungsverfahrens besetzt. Das Auswahlverfahren und die Bestellung zum bBSF richtet sich hierbei im Grundsatz nach den §§ 9, 9a und 10 SchfHwG. Dementsprechend hat die jeweils zuständige Behörde freie Kehrbezirke öffentlich auszuschreiben und die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen. Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Die ausgeschriebenen Kehrbezirke werden veröffentlicht auf der Internetseite der zuständigen Behörde oder auf dem Verwaltungsportal des Bundes.

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