Beschreibung
Beschreibung
Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen des § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) hat die Stadt Salzgitter - als Trägerin der Schülerbeförderung - die in Salzgitter wohnenden Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler von der Wohnung zur Schule und zurück unter zumutbaren Bedingungen zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Auf Basis des § 114 NSchG hat die Stadt Salzgitter von der ihr vom Landesgesetzgeber eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Art der Beförderung sowie die Beförderungsbedingungen (z. B. die Mindestentfernung) in der „Satzung über die Schülerbeförderung der Stadt Salzgitter“ („Schülerbeförderungssatzung“) festgelegt.
Ein Beförderungs- oder Kostenerstattungsanspruch besteht grundsätzlich nur für den in § 114 Abs. 1 S. 2 NSchG genannten Personenkreis, sofern der Weg zur nächsten Schule, die der von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Schulform entspricht, die in der Schülerbeförderungssatzung festgelegte Mindestentfernung überschreitet.
Die Beförderung erfolgt grundsätzlich durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und wird durch Ausgabe einer Sammelschülerzeitkarte geregelt, welche bei der zuständigen Schule beantragt werden kann. Ist eine Beförderung durch den ÖPNV nicht möglich, so wird sie im Rahmen des Individualverkehrs (angemietete Fahrzeuge oder Beförderungsmittel der Erziehungsberechtigten) sichergestellt, wobei das zu benutzende Beförderungsmittel von der Stadt Salzgitter bestimmt wird. Hat die Stadt Salzgitter einer Beförderung durch die Erziehungsberechtigten zugestimmt, so werden die hierfür notwendigen Aufwendungen in dem in der Schülerbeförderungssatzung festgelegten Umfang erstattet. Entsprechende Anträge auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen sind bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr zu stellen.
Im Haushaltsjahr 2018 sind der Stadt Salzgitter Aufwendungen i. H. v. ca. 3,36 Mio. Euro für die Schülerbeförderungen entstanden.
Weitere Bestimmungen zur Schülerbeförderung sind der in der Rubrik „Downloads/Links“ hinterlegten Schülerbeförderungssatzung zu entnehmen. Dort erhalten Sie ferner ein Informationsblatt mit Hinweisen auf häufig gestellte Fragen zur Schülerbeförderung sowie das entsprechende Antragsformular für die Erstattung von Schülerbeförderungskosten.