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Salzgitter

Sorgeerklärung / Sorgerechtsbescheinigung

Beurkundung Sorgeerklärung

* Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können für ihr Kind die gemeinsame Sorge erklären
* eine gemeinsame Sorgeerklärung setzt die Anerkennung der Vaterschaft voraus
* die gemeinsame Sorgeerklärung kann sowohl vor als auch nach der Geburt erfolgen
* das Kind muss bereits gezeugt sein
* das Kind muss minderjährig sein
* ein persönlicher Termin ist notwendig
* die Sorgeerklärung erfolgt durch öffentliche Beurkundung
* die spätere Änderung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist nur durch eine
gerichtliche Entscheidung möglich
* Erklärungen der Elternteile können auch bei unterschiedlichen Stellen abgegeben werden
* zuständig: Jugendamt oder Notar

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Über die Alleinsorge der Mutter kann eine schriftliche Auskunft erteilt werden.

Nicht alleinsorgeberechtigt ist die Mutter, wenn Sie jeweils erklären, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen, Sie einander heiraten oder ein Gericht eine abweichende Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts getroffen hat.

Sie können Sorgeerklärungen schon abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Die Abgabe von Sorgeerklärungen ist aber auch nach der Geburt des Kindes möglich und notwendig, wenn Sie einander nicht heiraten und auch keine gerichtliche Regelung anstreben möchten.

Um gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigt sein zu können, muss der Mann zunächst der rechtliche Vater des Kindes werden, etwa durch Anerkennung der Vaterschaft. 

Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder gegen Gebühr bei einer Notarin oder einem Notar veranlassen. 

Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen kann die elterliche Sorge grundsätzlich nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.

Erläuterungen und Hinweise