Das Team der Beistandschaften unterstützt und berät bei Fragen zur Klärung der Vaterschaft sowie Unterhaltsansprüche von jungen Menschen, deren Eltern getrennt leben. Darüber hinaus werden Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen vorgenommen.
Allgemeines
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für:
- die Feststellung der Vaterschaft oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
In Salzgitter also der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie.
Antragsberechtigt ist:
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Jugendamt am Wohnort des betreuenden Elternteils. Die Beistandschaft kann auch vor Geburt des Kindes eingerichtet werden.
Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann sie auch jederzeit wieder beenden. Es genügt, wenn er dieses schriftlich dem Jugendamt mitteilt.
Die Beistandschaft endet automatisch, sobald Ihr Kind volljährig wird oder die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen.
Für das persönliche Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit. Vereinbaren Sie deshalb unbedingt vorab einen Gesprächstermin.
Links & Downloads:
- Flyer mit Infos zum Bereich Vaterschaftsanerkennung und Sorge
- Flyer mit Infos zum Thema Unterhalt
- Die Beistandschaft (Broschüre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kindschaftsrecht (Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz) (Öffnet in einem neuen Tab)
Im unteren Kontaktabschnitt finden Sie unter "Zeiten/Hinweise" die aktuelle Zuständigkeit und Rufnummer.